Der Weg zum Fußball-Lehrer: Voraussetzungen und erste Schritte

Wer Fußball-Lehrer werden möchte, hat einige Stufen im Ausbildungssystem zu bewältigen. Die erste ist die C-Lizenz Leistungsfußball. Ausgenommen sind ehemalige Profis, die sieben Jahre in der Bundesliga, 2. Bundesliga und/oder 3. Liga gespielt haben oder mindestens zehn Länderspiele in einer A-Nationalmannschaft absolviert haben. Sie dürfen direkt mit der B-Lizenz-Ausbildung einsteigen.

Die Lizenzstufen im Trainerwesen bauen aufeinander auf. Nach der B- folgt die A-Lizenz, erst dann ist eine Bewerbung für den Fußball-Lehrer-Lehrgang möglich.

C-Lizenz Leistungsfußball: Diese Lizenzstufe unterliegt – ebenso wie beispielsweise die C-Lizenz Breitenfußball – der Zuständigkeit der Landesverbände. Deshalb findet dort auch die Ausbildung statt. Zulassungsvoraussetzungen sind unter anderem die erfolgreiche Absolvierung eines Schiedsrichter-Neulingskurses und ein 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs. Die C-Lizenz Breitenfußball ist für die Teilnahme an der C-Lizenz Leistungsfußball nicht zwingend nötig. Wer die C-Lizenz erhalten will, muss im Prüfungszeitraum mindestens 16 Jahre alt sein.

Die Ausbildung umfasst insgesamt 120 Lerneinheiten, wobei eine Lerneinheit rund 45 Minuten entspricht. Aufgeteilt ist das Ganze in eine Grundlagenausbildung (80 Lerneinheiten) und eine Schwerpunktausbildung (40 LE). In der Schwerpunktausbildung konzentriert sich der Auszubildende wahlweise auf den Senioren- oder den Kinder- und Jugendfußball (4 bis 19 Jahre). Den Abschluss bilden die Prüfungen (mehr dazu weiter unten). Inhaber der C-Lizenz Leistungsfußball dürfen im Männerbereich Mannschaften bis einschließlich 5. Liga, Frauenteams unterhalb der 2. Bundesliga, Nachwuchsmannschaften unterhalb der A- und B-Junioren-Bundesliga sowie alle Juniorinnen-Mannschaften trainieren. Wichtiger Hinweis: Laut Beschluss des DFB-Präsidiums wird die C-Lizenz Leistungsfußball ab 1. Januar 2015 in B-Lizenz umbenannt. Die aktuelle B-Lizenz wird dann DFB-Elite-Jugend-Lizenz heißen.

B-Lizenz: Eine Anmeldung zur B-Lizenz ist nur möglich, wenn man die C-Lizenz Leistungsfußball mit einer Gesamtnote von mindestens 10 Punkten abgeschlossen hat. Zudem ist die aktive Mitarbeit an einem DFB-Stützpunkt im Umfang von 20 Trainingseinheiten sowie eine mindestens einjährige Trainertätigkeit mit C-Lizenz nachzuweisen – von der Ausnahme bei ehemaligen Profifußballern abgesehen.

Die B-Lizenz und alle Trainer-Lizenzstufen darüber liegen komplett in der Verantwortlichkeit des DFB. Die B-Lizenz-Ausbildung beinhaltet insgesamt 80 Lerneinheiten plus Prüfung und setzt den klaren Schwerpunkt auf die Arbeit im Junioren- und Juniorinnenbereich. Trainer mit B-Lizenz dürfen Mannschaften der 2. Frauen-Bundesliga und der B-Juniorinnen-Bundesliga in verantwortlicher Position betreuen sowie in den Stützpunkten der Verbände und den Nachwuchsleistungszentren der Vereine arbeiten.

Die aktuelle B-Lizenz wird ab 1. Januar 2015 in DFB-Elite-Jugend-Lizenz umbenannt. Die Inhalte der Ausbildung und die anschließenden Befugnisse bleiben davon weitgehend unberührt.

A-Lizenz: Die letzte Stufe vor dem Lehrgang zum Fußball-Lehrer. Die A-Lizenz-Ausbildung hat 100 Lerneinheiten, ehe der Prüfungsblock folgt. Das Augenmerk richtet sich hier klar auf den Seniorenbereich (ab 20 Jahre). Trainer mit A-Lizenz können bei den Männern in der Regionalliga sowie bei den A-Junioren, B-Junioren und Frauen bis einschließlich Bundesliga hauptverantwortlich tätig sein.

Prüfungen: Alle Ausbildungsstufen von der C-Lizenz Leistungsfußball bis zur A-Lizenz enden mit einem Prüfungsteil. Dieser beinhaltet jeweils eine Klausur, eine mündliche Prüfung, eine Lehrprobe, einen freien Vortrag sowie einen Praxistest der eigenen fußballerischen Fähigkeiten. Der freie Vortrag beschäftigt sich in der Regel mit dem Aufbau und der Reflektion der eigenen Lehrprobe.

Lehrprobe und freier Vortrag machen zusammen insgesamt 50 Prozent der Gesamtnote aus, wobei die Lehrprobe in diesen 50 Prozent zu vier Fünfteln gewichtet wird, der freie Vortrag zu einem Fünftel. Die andere Hälfte der Gesamtnote setzt sich zu jeweils einem Drittel aus Klausur, mündlicher Prüfung und Praxistest zusammen.

Die Benotungsskala reicht von null bis 15 Punkten. In jedem Teilbereich sind mindestens fünf Punkte erforderlich, um zu bestehen. Wer durchfällt, kann die Prüfung einmal wiederholen – frühestens nach sechs Monaten. Die Prüfung ist in allen Teilen zu wiederholen, sofern nicht der Prüfungsausschuss im Einzelfall die Anrechnung von bestandenen Prüfungsteilen beschließt. Bei Nichtbestehen der Nachprüfung muss die gesamte Ausbildung für die jeweilige Lizenzstufe wiederholt werden, dies ist frühestens nach zwei Jahren möglich.

Lizenzverlängerung: Jede Lizenz ist nach Erhalt für drei Jahre gültig. Für die Verlängerung der Lizenz muss im letzten halben Jahr der Gültigkeitsdauer fristgerecht ein Antrag gestellt werden, darüber hinaus ist die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 20 Lerneinheiten nötig. Die Verlängerung der Lizenz erfolgt stets über drei Jahre. Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert automatisch die niedrigere(n) Lizenzstufe(n) mit.

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Wer Fußball-Lehrer werden möchte, hat einige Stufen im Ausbildungssystem zu bewältigen. Die erste ist die C-Lizenz Leistungsfußball. Ausgenommen sind ehemalige Profis, die sieben Jahre in der Bundesliga, 2. Bundesliga und/oder 3. Liga gespielt haben oder mindestens zehn Länderspiele in einer A-Nationalmannschaft absolviert haben. Sie dürfen direkt mit der B-Lizenz-Ausbildung einsteigen.

Die Lizenzstufen im Trainerwesen bauen aufeinander auf. Nach der B- folgt die A-Lizenz, erst dann ist eine Bewerbung für den Fußball-Lehrer-Lehrgang möglich.

C-Lizenz Leistungsfußball: Diese Lizenzstufe unterliegt – ebenso wie beispielsweise die C-Lizenz Breitenfußball – der Zuständigkeit der Landesverbände. Deshalb findet dort auch die Ausbildung statt. Zulassungsvoraussetzungen sind unter anderem die erfolgreiche Absolvierung eines Schiedsrichter-Neulingskurses und ein 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs. Die C-Lizenz Breitenfußball ist für die Teilnahme an der C-Lizenz Leistungsfußball nicht zwingend nötig. Wer die C-Lizenz erhalten will, muss im Prüfungszeitraum mindestens 16 Jahre alt sein.

Die Ausbildung umfasst insgesamt 120 Lerneinheiten, wobei eine Lerneinheit rund 45 Minuten entspricht. Aufgeteilt ist das Ganze in eine Grundlagenausbildung (80 Lerneinheiten) und eine Schwerpunktausbildung (40 LE). In der Schwerpunktausbildung konzentriert sich der Auszubildende wahlweise auf den Senioren- oder den Kinder- und Jugendfußball (4 bis 19 Jahre). Den Abschluss bilden die Prüfungen (mehr dazu weiter unten). Inhaber der C-Lizenz Leistungsfußball dürfen im Männerbereich Mannschaften bis einschließlich 5. Liga, Frauenteams unterhalb der 2. Bundesliga, Nachwuchsmannschaften unterhalb der A- und B-Junioren-Bundesliga sowie alle Juniorinnen-Mannschaften trainieren. Wichtiger Hinweis: Laut Beschluss des DFB-Präsidiums wird die C-Lizenz Leistungsfußball ab 1. Januar 2015 in B-Lizenz umbenannt. Die aktuelle B-Lizenz wird dann DFB-Elite-Jugend-Lizenz heißen.

B-Lizenz: Eine Anmeldung zur B-Lizenz ist nur möglich, wenn man die C-Lizenz Leistungsfußball mit einer Gesamtnote von mindestens 10 Punkten abgeschlossen hat. Zudem ist die aktive Mitarbeit an einem DFB-Stützpunkt im Umfang von 20 Trainingseinheiten sowie eine mindestens einjährige Trainertätigkeit mit C-Lizenz nachzuweisen – von der Ausnahme bei ehemaligen Profifußballern abgesehen.

Die B-Lizenz und alle Trainer-Lizenzstufen darüber liegen komplett in der Verantwortlichkeit des DFB. Die B-Lizenz-Ausbildung beinhaltet insgesamt 80 Lerneinheiten plus Prüfung und setzt den klaren Schwerpunkt auf die Arbeit im Junioren- und Juniorinnenbereich. Trainer mit B-Lizenz dürfen Mannschaften der 2. Frauen-Bundesliga und der B-Juniorinnen-Bundesliga in verantwortlicher Position betreuen sowie in den Stützpunkten der Verbände und den Nachwuchsleistungszentren der Vereine arbeiten.

Die aktuelle B-Lizenz wird ab 1. Januar 2015 in DFB-Elite-Jugend-Lizenz umbenannt. Die Inhalte der Ausbildung und die anschließenden Befugnisse bleiben davon weitgehend unberührt.

A-Lizenz: Die letzte Stufe vor dem Lehrgang zum Fußball-Lehrer. Die A-Lizenz-Ausbildung hat 100 Lerneinheiten, ehe der Prüfungsblock folgt. Das Augenmerk richtet sich hier klar auf den Seniorenbereich (ab 20 Jahre). Trainer mit A-Lizenz können bei den Männern in der Regionalliga sowie bei den A-Junioren, B-Junioren und Frauen bis einschließlich Bundesliga hauptverantwortlich tätig sein.

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Prüfungen: Alle Ausbildungsstufen von der C-Lizenz Leistungsfußball bis zur A-Lizenz enden mit einem Prüfungsteil. Dieser beinhaltet jeweils eine Klausur, eine mündliche Prüfung, eine Lehrprobe, einen freien Vortrag sowie einen Praxistest der eigenen fußballerischen Fähigkeiten. Der freie Vortrag beschäftigt sich in der Regel mit dem Aufbau und der Reflektion der eigenen Lehrprobe.

Lehrprobe und freier Vortrag machen zusammen insgesamt 50 Prozent der Gesamtnote aus, wobei die Lehrprobe in diesen 50 Prozent zu vier Fünfteln gewichtet wird, der freie Vortrag zu einem Fünftel. Die andere Hälfte der Gesamtnote setzt sich zu jeweils einem Drittel aus Klausur, mündlicher Prüfung und Praxistest zusammen.

Die Benotungsskala reicht von null bis 15 Punkten. In jedem Teilbereich sind mindestens fünf Punkte erforderlich, um zu bestehen. Wer durchfällt, kann die Prüfung einmal wiederholen – frühestens nach sechs Monaten. Die Prüfung ist in allen Teilen zu wiederholen, sofern nicht der Prüfungsausschuss im Einzelfall die Anrechnung von bestandenen Prüfungsteilen beschließt. Bei Nichtbestehen der Nachprüfung muss die gesamte Ausbildung für die jeweilige Lizenzstufe wiederholt werden, dies ist frühestens nach zwei Jahren möglich.

Lizenzverlängerung: Jede Lizenz ist nach Erhalt für drei Jahre gültig. Für die Verlängerung der Lizenz muss im letzten halben Jahr der Gültigkeitsdauer fristgerecht ein Antrag gestellt werden, darüber hinaus ist die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 20 Lerneinheiten nötig. Die Verlängerung der Lizenz erfolgt stets über drei Jahre. Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert automatisch die niedrigere(n) Lizenzstufe(n) mit.