Das Wichtigste zum Vergütungsausschuss

Nachdem im September 2019 auf dem 43. Ordentlichen Bundestag des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) auf Initiative von DFB-Präsident Fritz Keller mit dem Vergütungs- und Beratungsausschuss ein externes und unabhängiges Gremium eingerichtet wurde, hat dieser nun seine Beschlüsse vorgestellt. DFB.de beantwortet die wichtigsten Fragen zur Arbeit des Ausschusses.

Warum bestand die Notwendigkeit, einen Vergütungs- und Beratungsausschuss einzusetzen?

Die Frage der Vergütung der Tätigkeiten des DFB-Präsidenten und der übrigen Mitglieder des DFB-Präsidiums stellt sich schon länger. Dem DFB-Präsidium, allen voran Fritz Keller, war es ein wichtiges Anliegen, hierfür ein externes und unabhängiges Expertengremium einzusetzen. Der Ausschuss ist zuständig für die Einordnung der Tätigkeiten der Mitglieder des DFB-Präsidiums als Haupt-, Neben- oder Ehrenamt sowie die Festsetzung des Entgelts, der Aufwandsentschädigung beziehungsweise der Vergütung, des Verdienstausfalls und weiterer Sachzuwendungen. Von Beginn an war klar, dass die Ergebnisse, offen und transparent kommuniziert werden.

Was wurde bei der Besetzung des Ausschusses berücksichtigt?

Der Ausschuss besteht aus vier Mitgliedern, die weder in einer wirtschaftlichen Beziehung noch in irgendeiner persönlichen Abhängigkeit zum DFB und seinen Tochtergesellschaften oder einem seiner Mitgliedsverbände und deren Tochtergesellschaften stehen dürfen. Untersagt ist ihnen zudem, eine Funktion im DFB oder einem seiner Mitgliedsverbände auszuüben.

An welchen Parametern hat sich der Ausschuss bei der Festlegung der Höhe der Aufwandsentschädigungen orientiert?

Der Ausschuss wurde zu Beginn durch einen externen Berater einer Personalvermittlung (Egon Zehnder) unterstützt. Vergleichend wurden Benchmarks herangezogen, Best-Practice-Beispiele wurden analysiert. Dabei fiel der Blick auch auf die Einkünfte der führenden Köpfe, mittelständiger und großer Unternehmen, wobei hier natürlich die besondere Rolle des Fußballs und des DFB als gemeinnütziger Verband berücksichtigt wurde. Daher wurden auch Führungspositionen in Vereinen der Bundesliga nicht als Maßstab herangezogen, ansonsten wären die Bezüge um ein Vielfaches höher. Mit der Vergütung bewegt sich der DFB vielmehr auf dem Niveau anderer gemeinnütziger Einrichtungen.

Wie hoch ist der zeitliche Aufwand des Präsidenten?

Als Präsident absolviert Fritz Keller für den DFB in Europa und der ganzen Welt zahlreiche Termine, durchschnittlich 30 pro Woche. Nicht nur mit Vertretern des Fußballs, sondern auch mit höchsten Repräsentanten der Politik und weiterer gesellschaftlicher Gruppen. Er ist zusätzlich Vorsitzender des Aufsichtsrats der DFB GmbH, eine Vergütung erhält er dafür nicht. Seit Ausbruch der Corona-Pandemie finden viele dieser Termine digital statt, mit Vor- und Nachbereitung und vielen anderen Verpflichtungen ergibt sich eine Sieben-Tage-Woche mit jeweils deutlich mehr als täglich acht Stunden Einsatz für den Fußball in Deutschland.

Wie hoch war die jährliche Aufwandsentschädigung bis zum 1. Oktober 2019? Wie ist die Steigerung zu rechtfertigen?

Bisher haben alle Präsidiumsmitglieder eine Aufwandsentschädigung von 3600 EUR zuzüglich nachgewiesenem Verdienstausfall pro Monat erhalten, der Präsident 7200 EUR pro Monat zuzüglich nachgewiesenem Verdienstausfall pro Monat. Diese Beträge wurden seit 2006 nicht angepasst und bedurften somit einer Überarbeitung. Die Aufgaben und Verantwortung des Präsidenten und der Präsidiumsmitglieder, sowie deren zeitliche Inanspruchnahme sind angestiegen, die Haftungsrisiken der Mitglieder des Präsidialausschusses zu berücksichtigen. Die nun erfolgte Anpassung berücksichtigt diese Entwicklungen. Für die Mitglieder des Präsidialausschusses entfällt zukünftig aus Transparenzgründen die zusätzliche Zahlung von Verdienstausfall.

Warum werden die Summen kommuniziert?

Weil es ein öffentliches Interesse an diesen Zahlen gibt und der DFB auch in dieser Angelegenheit ein Vorbild an Transparenz sein will. Durch den regelmäßig veröffentlichten Finanzbericht sind die Finanzen des DFB jedem zugänglich, dies gilt nun auch für die Vergütung des Präsidiums.

Wie sind die Vergütungen zu versteuern?

Die Aufwandsentschädigungen sind in den jeweiligen Steuererklärungen der Empfänger als Einkünfte anzugeben. Dies gilt grundsätzlich für alle Einkünfte und Zuwendungen, also etwa auch bei der Frage der Fahrzeuggestellung.

Lässt sich die Tätigkeit der Präsidiumsmitglieder als Ehren- oder Hauptamt klassifizieren?

Aktuell laufen hierzu noch Statusfeststellungsverfahren. Perspektive des Ausschusses ist es daher, dass es sich jeweils um ein Wahlamt gegen Aufwandsentschädigung handelt, da das Ergebnis des Widerspruchsverfahren abgewartet werden soll. Nach Abschluss dieses Verfahrens wird die Frage der statusrechtlichen Einstufung möglicherweise neu und anders entschieden.

Der Präsident ist auch Mitglied des Präsidialausschusses – addieren sich die jeweiligen Bezüge?

Nein, der Präsident erhält maximale Bezüge pro Jahr in Höhe von 246.000 EUR.

Welchen Hintergrund hat die Deckelung der Bezüge für Mitglieder internationaler Gremien? Wie sah diesbezüglich die Regelung in der Vergangenheit aus?

Die Deckelung wurde neu eingeführt. So soll verhindert werden, dass finanzielle Anreize die Motivation bestimmen könnten, einen Posten in internationalen Gremien zu übernehmen. Dem Ausschuss ist bewusst, dass die Bezüge für die Arbeit in den internationalen Gremien vergleichsweise hoch sind, insofern gab es hier die Möglichkeit, über die Deckelung den DFB-Haushalt zu entlasten.

[dfb]

Nachdem im September 2019 auf dem 43. Ordentlichen Bundestag des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) auf Initiative von DFB-Präsident Fritz Keller mit dem Vergütungs- und Beratungsausschuss ein externes und unabhängiges Gremium eingerichtet wurde, hat dieser nun seine Beschlüsse vorgestellt. DFB.de beantwortet die wichtigsten Fragen zur Arbeit des Ausschusses.

Warum bestand die Notwendigkeit, einen Vergütungs- und Beratungsausschuss einzusetzen?

Die Frage der Vergütung der Tätigkeiten des DFB-Präsidenten und der übrigen Mitglieder des DFB-Präsidiums stellt sich schon länger. Dem DFB-Präsidium, allen voran Fritz Keller, war es ein wichtiges Anliegen, hierfür ein externes und unabhängiges Expertengremium einzusetzen. Der Ausschuss ist zuständig für die Einordnung der Tätigkeiten der Mitglieder des DFB-Präsidiums als Haupt-, Neben- oder Ehrenamt sowie die Festsetzung des Entgelts, der Aufwandsentschädigung beziehungsweise der Vergütung, des Verdienstausfalls und weiterer Sachzuwendungen. Von Beginn an war klar, dass die Ergebnisse, offen und transparent kommuniziert werden.

Was wurde bei der Besetzung des Ausschusses berücksichtigt?

Der Ausschuss besteht aus vier Mitgliedern, die weder in einer wirtschaftlichen Beziehung noch in irgendeiner persönlichen Abhängigkeit zum DFB und seinen Tochtergesellschaften oder einem seiner Mitgliedsverbände und deren Tochtergesellschaften stehen dürfen. Untersagt ist ihnen zudem, eine Funktion im DFB oder einem seiner Mitgliedsverbände auszuüben.

An welchen Parametern hat sich der Ausschuss bei der Festlegung der Höhe der Aufwandsentschädigungen orientiert?

Der Ausschuss wurde zu Beginn durch einen externen Berater einer Personalvermittlung (Egon Zehnder) unterstützt. Vergleichend wurden Benchmarks herangezogen, Best-Practice-Beispiele wurden analysiert. Dabei fiel der Blick auch auf die Einkünfte der führenden Köpfe, mittelständiger und großer Unternehmen, wobei hier natürlich die besondere Rolle des Fußballs und des DFB als gemeinnütziger Verband berücksichtigt wurde. Daher wurden auch Führungspositionen in Vereinen der Bundesliga nicht als Maßstab herangezogen, ansonsten wären die Bezüge um ein Vielfaches höher. Mit der Vergütung bewegt sich der DFB vielmehr auf dem Niveau anderer gemeinnütziger Einrichtungen.

Wie hoch ist der zeitliche Aufwand des Präsidenten?

Als Präsident absolviert Fritz Keller für den DFB in Europa und der ganzen Welt zahlreiche Termine, durchschnittlich 30 pro Woche. Nicht nur mit Vertretern des Fußballs, sondern auch mit höchsten Repräsentanten der Politik und weiterer gesellschaftlicher Gruppen. Er ist zusätzlich Vorsitzender des Aufsichtsrats der DFB GmbH, eine Vergütung erhält er dafür nicht. Seit Ausbruch der Corona-Pandemie finden viele dieser Termine digital statt, mit Vor- und Nachbereitung und vielen anderen Verpflichtungen ergibt sich eine Sieben-Tage-Woche mit jeweils deutlich mehr als täglich acht Stunden Einsatz für den Fußball in Deutschland.

Wie hoch war die jährliche Aufwandsentschädigung bis zum 1. Oktober 2019? Wie ist die Steigerung zu rechtfertigen?

Bisher haben alle Präsidiumsmitglieder eine Aufwandsentschädigung von 3600 EUR zuzüglich nachgewiesenem Verdienstausfall pro Monat erhalten, der Präsident 7200 EUR pro Monat zuzüglich nachgewiesenem Verdienstausfall pro Monat. Diese Beträge wurden seit 2006 nicht angepasst und bedurften somit einer Überarbeitung. Die Aufgaben und Verantwortung des Präsidenten und der Präsidiumsmitglieder, sowie deren zeitliche Inanspruchnahme sind angestiegen, die Haftungsrisiken der Mitglieder des Präsidialausschusses zu berücksichtigen. Die nun erfolgte Anpassung berücksichtigt diese Entwicklungen. Für die Mitglieder des Präsidialausschusses entfällt zukünftig aus Transparenzgründen die zusätzliche Zahlung von Verdienstausfall.

Warum werden die Summen kommuniziert?

Weil es ein öffentliches Interesse an diesen Zahlen gibt und der DFB auch in dieser Angelegenheit ein Vorbild an Transparenz sein will. Durch den regelmäßig veröffentlichten Finanzbericht sind die Finanzen des DFB jedem zugänglich, dies gilt nun auch für die Vergütung des Präsidiums.

Wie sind die Vergütungen zu versteuern?

Die Aufwandsentschädigungen sind in den jeweiligen Steuererklärungen der Empfänger als Einkünfte anzugeben. Dies gilt grundsätzlich für alle Einkünfte und Zuwendungen, also etwa auch bei der Frage der Fahrzeuggestellung.

Lässt sich die Tätigkeit der Präsidiumsmitglieder als Ehren- oder Hauptamt klassifizieren?

Aktuell laufen hierzu noch Statusfeststellungsverfahren. Perspektive des Ausschusses ist es daher, dass es sich jeweils um ein Wahlamt gegen Aufwandsentschädigung handelt, da das Ergebnis des Widerspruchsverfahren abgewartet werden soll. Nach Abschluss dieses Verfahrens wird die Frage der statusrechtlichen Einstufung möglicherweise neu und anders entschieden.

Der Präsident ist auch Mitglied des Präsidialausschusses – addieren sich die jeweiligen Bezüge?

Nein, der Präsident erhält maximale Bezüge pro Jahr in Höhe von 246.000 EUR.

Welchen Hintergrund hat die Deckelung der Bezüge für Mitglieder internationaler Gremien? Wie sah diesbezüglich die Regelung in der Vergangenheit aus?

Die Deckelung wurde neu eingeführt. So soll verhindert werden, dass finanzielle Anreize die Motivation bestimmen könnten, einen Posten in internationalen Gremien zu übernehmen. Dem Ausschuss ist bewusst, dass die Bezüge für die Arbeit in den internationalen Gremien vergleichsweise hoch sind, insofern gab es hier die Möglichkeit, über die Deckelung den DFB-Haushalt zu entlasten.

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