Dank Täter-Ermittlung deutlich geringere Geldstrafe für den 1. FC Köln

Die Ermittlung des Täters zahlt sich für den 1. FC Köln aus: Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilte den Bundesligisten nun im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger nur zu einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro. Ohne die Täter-Ermittlung hätte der Kontrollausschuss mindestens 40.000 Euro Geldstrafe beantragt.

In der 85. Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Mönchengladbach am 14. September 2019 warf ein Kölner Zuschauer einen Böller in den Innenraum. Durch die laute Detonation erlitten zwölf Personen ein Knalltrauma. Der Täter konnte anschließend von den Rheinländern ermittelt werden.

Der 1. FC Köln hat dem Urteil des DFB-Sportgerichts bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig. Gleichzeitig kündigte der Verein an, die Geldstrafe auf zivilrechtlichem Wege an den Täter weitergeben zu wollen.

[mm]

Die Ermittlung des Täters zahlt sich für den 1. FC Köln aus: Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilte den Bundesligisten nun im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger nur zu einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro. Ohne die Täter-Ermittlung hätte der Kontrollausschuss mindestens 40.000 Euro Geldstrafe beantragt.

In der 85. Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Mönchengladbach am 14. September 2019 warf ein Kölner Zuschauer einen Böller in den Innenraum. Durch die laute Detonation erlitten zwölf Personen ein Knalltrauma. Der Täter konnte anschließend von den Rheinländern ermittelt werden.

Der 1. FC Köln hat dem Urteil des DFB-Sportgerichts bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig. Gleichzeitig kündigte der Verein an, die Geldstrafe auf zivilrechtlichem Wege an den Täter weitergeben zu wollen.