Corona-Krise: Staatliche Hilfsprogramme in der Übersicht

Viele Fußballvereine sind von der Corona-Pandemie auch wirtschaftlich betroffen. Nicht wenige Klubs sind daher zwingend auf staatliche Hilfen angewiesen. Vielfach ist es jedoch für die Klubs nicht einfach, finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand zu erhalten. DFB-Schatzmeister Dr. Stephan Osnabrügge sagt im DFB.de-Interview: "Die krisenbedingten Programme des Bundes richten sich grundsätzlich an Wirtschaftsunternehmen. Sämtliche aktuellen Programme des Bundes sind nicht für gemeinnützige Vereine gedacht. Dies ist auch unabhängig davon, ob und inwieweit ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb besteht."

Allerdings gibt es auf Landesebene einige Hilfsprogramme, die sich ausdrücklich an gemeinnützige Vereine richten. Auch wenn der DFB mit Nachdruck fordert, dass die behördlichen Hilfen so schnell und so unkompliziert wie möglich von den Vereinen in Anspruch genommen werden können, gibt es für jedes Hilfsprogramm individuelle Richtlinien und Antragsprozedere. Das bedeutet, dass jeder Verein eigenverantwortlich prüfen muss, ob er für die Hilfeleistungen eines Programms in Frage kommt und ggf. selbstständig einen entsprechenden Antrag stellt. Jeder Antrag unterliegt der Einzelfallprüfung durch die zuständigen Behörden oder Institutionen.

Der DFB gibt im folgenden Dokument einen Überblick über die aktuellen Hilfsprogramme.

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Viele Fußballvereine sind von der Corona-Pandemie auch wirtschaftlich betroffen. Nicht wenige Klubs sind daher zwingend auf staatliche Hilfen angewiesen. Vielfach ist es jedoch für die Klubs nicht einfach, finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand zu erhalten. DFB-Schatzmeister Dr. Stephan Osnabrügge sagt im DFB.de-Interview: "Die krisenbedingten Programme des Bundes richten sich grundsätzlich an Wirtschaftsunternehmen. Sämtliche aktuellen Programme des Bundes sind nicht für gemeinnützige Vereine gedacht. Dies ist auch unabhängig davon, ob und inwieweit ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb besteht."

Allerdings gibt es auf Landesebene einige Hilfsprogramme, die sich ausdrücklich an gemeinnützige Vereine richten. Auch wenn der DFB mit Nachdruck fordert, dass die behördlichen Hilfen so schnell und so unkompliziert wie möglich von den Vereinen in Anspruch genommen werden können, gibt es für jedes Hilfsprogramm individuelle Richtlinien und Antragsprozedere. Das bedeutet, dass jeder Verein eigenverantwortlich prüfen muss, ob er für die Hilfeleistungen eines Programms in Frage kommt und ggf. selbstständig einen entsprechenden Antrag stellt. Jeder Antrag unterliegt der Einzelfallprüfung durch die zuständigen Behörden oder Institutionen.

Der DFB gibt im folgenden Dokument einen Überblick über die aktuellen Hilfsprogramme.