BVB: Geldstrafe, Zuschauerausschluss auf Bewährung und Auflagen

Nach den Vorkommnissen während des DFB-Pokal-Endspiels in Berlin gegen Eintracht Frankfurt am 27. Mai 2017 und während zweier Spiele gegen Bayern München hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem Zuschauerausschluss auf Bewährung verurteilt. Außerdem wird der Verein mit einer Geldstrafe in Höhe von 95.000 Euro belegt, wovon 30.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden werden können, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2017 nachzuweisen wäre. Hinzu kommen mehrere Auflagen.

Der Zuschauerausschluss würde ein Bundesliga-Auswärtsspiel betreffen. Dabei müsste die Borussia unter Ausschluss der eigenen Anhänger spielen, der Gästefanblock müsste leer bleiben. Zudem müsste Dortmund dem Heimverein die Gästetickets und den entstandenen Mehraufwand zahlen. Die Vollstreckung der Maßnahme wird zur Bewährung ausgesetzt und erfolgt dann, wenn es innerhalb der Bewährungszeit erneut zu erheblichen Vorfällen kommt. Die Bewährungszeit läuft bis zum 31. Mai 2018.

Choreografien: Vorherige Genehmigung erforderlich

Zu den gemachten Auflagen zählt, dass Dortmunder Anhänger fortan Choreografien (inklusive großer Schwenkfahnen, Blockfahnen und Spruchbänder) nur noch nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Verein durchführen dürfen. Auch bei Auswärtsspielen wird sich der BVB vorher mit den Heimvereinen bezüglich der Choreografien abstimmen. Wird davon abgewichen oder kommt es im Rahmen von Choreografien zu Pyrotechnik oder anderer unsportlicher Verhaltensweisen, dann sind bis Ende der Spielzeit 2017/2018 alle Dortmund-Choreografien verboten.

Außerdem muss der Verein ein Sicherheitskonzept für die Teilnahme an DFB-Pokal-Endspielen erarbeiten und bis zum 31. Oktober 2017 der "Hauptabteilung Prävention und Sicherheit" des DFB vorlegen. Dieses muss insbesondere Maßnahmen zur sicheren, kontrollierten und gegebenenfalls personalisierten Ticketvergabe durch den BVB für das nächste DFB-Pokal-Endspiel mit der Borussia beinhalten.

Während des jüngsten DFB-Pokal-Finales gegen Eintracht Frankfurt hatten Dortmunder Zuschauer zu unterschiedlichen Zeitpunkten – teilweise vorbereitet im Sichtschutz großer Schwenkfahnen – massiv Pyrotechnik abgebrannt. Außerdem wurden Banner mit unsportlichem Inhalt gezeigt.

Pyrotechnik im Dortmunder Block war auch im Rahmen des DFB-Pokal-Spiels bei Bayern München am 26. April 2017 zum Einsatz gekommen. Darüber hinaus hatte es vor dem Bundesliga-Spiel bei Bayern München am 8. April 2017 Probleme mit Dortmunder Zuschauern im Stadion-Einlassbereich gegeben, so dass die Polizei einschreiten musste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Nach den Vorkommnissen während des DFB-Pokal-Endspiels in Berlin gegen Eintracht Frankfurt am 27. Mai 2017 und während zweier Spiele gegen Bayern München hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem Zuschauerausschluss auf Bewährung verurteilt. Außerdem wird der Verein mit einer Geldstrafe in Höhe von 95.000 Euro belegt, wovon 30.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden werden können, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2017 nachzuweisen wäre. Hinzu kommen mehrere Auflagen.

Der Zuschauerausschluss würde ein Bundesliga-Auswärtsspiel betreffen. Dabei müsste die Borussia unter Ausschluss der eigenen Anhänger spielen, der Gästefanblock müsste leer bleiben. Zudem müsste Dortmund dem Heimverein die Gästetickets und den entstandenen Mehraufwand zahlen. Die Vollstreckung der Maßnahme wird zur Bewährung ausgesetzt und erfolgt dann, wenn es innerhalb der Bewährungszeit erneut zu erheblichen Vorfällen kommt. Die Bewährungszeit läuft bis zum 31. Mai 2018.

Choreografien: Vorherige Genehmigung erforderlich

Zu den gemachten Auflagen zählt, dass Dortmunder Anhänger fortan Choreografien (inklusive großer Schwenkfahnen, Blockfahnen und Spruchbänder) nur noch nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Verein durchführen dürfen. Auch bei Auswärtsspielen wird sich der BVB vorher mit den Heimvereinen bezüglich der Choreografien abstimmen. Wird davon abgewichen oder kommt es im Rahmen von Choreografien zu Pyrotechnik oder anderer unsportlicher Verhaltensweisen, dann sind bis Ende der Spielzeit 2017/2018 alle Dortmund-Choreografien verboten.

Außerdem muss der Verein ein Sicherheitskonzept für die Teilnahme an DFB-Pokal-Endspielen erarbeiten und bis zum 31. Oktober 2017 der "Hauptabteilung Prävention und Sicherheit" des DFB vorlegen. Dieses muss insbesondere Maßnahmen zur sicheren, kontrollierten und gegebenenfalls personalisierten Ticketvergabe durch den BVB für das nächste DFB-Pokal-Endspiel mit der Borussia beinhalten.

Während des jüngsten DFB-Pokal-Finales gegen Eintracht Frankfurt hatten Dortmunder Zuschauer zu unterschiedlichen Zeitpunkten – teilweise vorbereitet im Sichtschutz großer Schwenkfahnen – massiv Pyrotechnik abgebrannt. Außerdem wurden Banner mit unsportlichem Inhalt gezeigt.

Pyrotechnik im Dortmunder Block war auch im Rahmen des DFB-Pokal-Spiels bei Bayern München am 26. April 2017 zum Einsatz gekommen. Darüber hinaus hatte es vor dem Bundesliga-Spiel bei Bayern München am 8. April 2017 Probleme mit Dortmunder Zuschauern im Stadion-Einlassbereich gegeben, so dass die Polizei einschreiten musste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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