BV Cloppenburg meldet sich vom Spielbetrieb ab

Der BV Cloppenburg meldet seine erste Frauen-Mannschaft mit sofortiger Wirkung vom Spielbetrieb der 2. Frauen-Bundesliga ab. Darüber informierte der Insolvenzverwalter der Niedersachsen, Christian Hanken, den Deutschen Fußball-Bund (DFB). Damit tritt der Verein, der seit 2010/2011 mit Ausnahme der Saison 2013/2014 durchgängig in der 2. Frauen-Bundesliga spielt, in der kommenden Spielzeit nicht in der zweithöchsten Spielklasse an.  

Das Insolvenzverfahren der Norddeutschen wurde am 1. September 2020 eröffnet. Auf der Mitgliederversammlung des BV Cloppenburg am 16. September beschlossen die Vereinsmitglieder die Einstellung des Spielbetriebs im Erwachsenenbereich. In der darauffolgenden Woche wurde die Entscheidung der Mitgliederversammlung in einer Gläubigerversammlung bestätigt. Insolvenzverwalter Christian Hanken informierte daraufhin die DFB-Zentralverwaltung, dass die erste Frauen-Mannschaft damit nicht am Spielbetrieb der 2. Frauen-Bundesliga in der Saison 2020/2021 teilnehmen wird und der Verein die bereits erteilte Zulassung zurückgibt.

Kein Nachrücker vorgesehen

Aufgrund des Corona-bedingten Aussetzens des Abstiegs in der 2. Frauen-Bundesliga in der vergangenen Saison rückt keine Mannschaft für den BV Cloppenburg nach. Es nehmen somit 18 Mannschaften an der 2. Frauen-Bundesliga der Spielzeit 2020/2021 teil. Die Staffel Nord der 2. Frauen-Bundesliga startet mit neun Klubs in die Spielzeit 2020/2021. Die gegen den BV Cloppenburg angesetzten Spiele entfallen ersatzlos und finden keine Berücksichtigung in der Wertung. Jeweils die drei Vereine aus der Staffel Nord und Staffel Süd mit der geringsten Punktezahl werden am Saisonende in die Regionalliga gemäß ihrer Verbandszugehörigkeit absteigen. Die Ermittlung des siebten Absteigers erfolgt durch zwei Relegationsspiele (Hin- und Rückspiel) entsprechend § 46 Nr. 3. der DFB-Spielordnung zwischen den jeweils Sechstplatzierten der beiden Staffeln.  

Der zuständige DFB-Ausschuss für Frauen- und Mädchenfußball hat diese Sachverhalte und die beschriebenen Auswirkungen in einem schriftlichen Umlaufverfahren festgestellt. In der ersten Runde um den DFB-Pokal der Frauen war der BV Cloppenburg am 26. September 2020 bereits nicht antreten. Der zuständige Ausschuss für Frauen- und Mädchenfußball hatte daraufhin festgestellt, dass der Gegner Magdeburger FFC als Sieger der Partie gilt.

[dfb]

Der BV Cloppenburg meldet seine erste Frauen-Mannschaft mit sofortiger Wirkung vom Spielbetrieb der 2. Frauen-Bundesliga ab. Darüber informierte der Insolvenzverwalter der Niedersachsen, Christian Hanken, den Deutschen Fußball-Bund (DFB). Damit tritt der Verein, der seit 2010/2011 mit Ausnahme der Saison 2013/2014 durchgängig in der 2. Frauen-Bundesliga spielt, in der kommenden Spielzeit nicht in der zweithöchsten Spielklasse an.  

Das Insolvenzverfahren der Norddeutschen wurde am 1. September 2020 eröffnet. Auf der Mitgliederversammlung des BV Cloppenburg am 16. September beschlossen die Vereinsmitglieder die Einstellung des Spielbetriebs im Erwachsenenbereich. In der darauffolgenden Woche wurde die Entscheidung der Mitgliederversammlung in einer Gläubigerversammlung bestätigt. Insolvenzverwalter Christian Hanken informierte daraufhin die DFB-Zentralverwaltung, dass die erste Frauen-Mannschaft damit nicht am Spielbetrieb der 2. Frauen-Bundesliga in der Saison 2020/2021 teilnehmen wird und der Verein die bereits erteilte Zulassung zurückgibt.

Kein Nachrücker vorgesehen

Aufgrund des Corona-bedingten Aussetzens des Abstiegs in der 2. Frauen-Bundesliga in der vergangenen Saison rückt keine Mannschaft für den BV Cloppenburg nach. Es nehmen somit 18 Mannschaften an der 2. Frauen-Bundesliga der Spielzeit 2020/2021 teil. Die Staffel Nord der 2. Frauen-Bundesliga startet mit neun Klubs in die Spielzeit 2020/2021. Die gegen den BV Cloppenburg angesetzten Spiele entfallen ersatzlos und finden keine Berücksichtigung in der Wertung. Jeweils die drei Vereine aus der Staffel Nord und Staffel Süd mit der geringsten Punktezahl werden am Saisonende in die Regionalliga gemäß ihrer Verbandszugehörigkeit absteigen. Die Ermittlung des siebten Absteigers erfolgt durch zwei Relegationsspiele (Hin- und Rückspiel) entsprechend § 46 Nr. 3. der DFB-Spielordnung zwischen den jeweils Sechstplatzierten der beiden Staffeln.  

Der zuständige DFB-Ausschuss für Frauen- und Mädchenfußball hat diese Sachverhalte und die beschriebenen Auswirkungen in einem schriftlichen Umlaufverfahren festgestellt. In der ersten Runde um den DFB-Pokal der Frauen war der BV Cloppenburg am 26. September 2020 bereits nicht antreten. Der zuständige Ausschuss für Frauen- und Mädchenfußball hatte daraufhin festgestellt, dass der Gegner Magdeburger FFC als Sieger der Partie gilt.

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