Bundestag beschließt Vergütungsordnung

Der 44. Ordentliche DFB-Bundestag in Bonn hat eine Vergütungsordnung zur Regelung der Zahlung von Honoraren und Vergütungen in Wahlämtern sowie satzungsgemäß berufenen Ämtern für den DFB beschlossen. In dieser Vergütungsordnung werden die Grundsätze und der Rahmen für die Festlegung der Vergütung und des Tagesgeldes der Funktionsträger*innen des DFB festgelegt. Die Rolle des Vergütungsausschusses wurde neu definiert, er wurde nicht abgeschafft und bleibt zuständig für alle weiterhin notwendigen Entscheidungen und Festlegungen innerhalb des nunmehr vom Bundestag gesetzten Rahmens.

Die Vergütungsordnung schließt diverse Regelungslücken, gerade mit Blick auf zahlreiche Funktionsträger*innen außerhalb des Präsidiums. So wurden die Mitglieder der Konferenz der Regionalverbands- und Landesverbandsvorsitzenden und des Vergütungsausschusses in den Regelungsbereich der Vergütungsordnung einbezogen. Die Ordnung gilt für Inhaber*innen von Wahlämtern und berufenen Ämtern, für Funktionsträger*innen in Organen, Ausschüssen, Kommissionen und sonstigen Gremien des DFB, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum DFB stehen.

Klare Regelungen

Die Höhe der Vergütung ist orientiert unter anderem an der zeitlichen Belastung, dem Ausmaß der Einschränkung zur Möglichkeit zum Gelderwerb in den erlernten Berufen, der Frage der Öffentlichkeitswirksamkeit der ausgeübten Tätigkeit, der gesellschaftliche Relevanz des Amtes in der Verantwortung für das Gesamtsystem Fußball, der wirtschaftliche Relevanz und Verantwortung des Amtes und der Gefahr der Inhaftungnahme sowohl in monetärer als auch in strafrechtlicher Hinsicht.

Bei der Festsetzung des Rahmens für die Vergütungen der Präsidiumsmitglieder bewegt die Verordnung sich im Ergebnis an den in der letzten Wahlperiode vom Vergütungsausschuss festgesetzten Jahresbeträgen. Hinsichtlich der weiteren Funktionsträger*innen im DFB wurden klare Regelungen geschaffen, indem Tagesgelder unter konkreter Auflistung der anspruchsberechtigten Personen transparent bestimmt werden.

[dfb]

Der 44. Ordentliche DFB-Bundestag in Bonn hat eine Vergütungsordnung zur Regelung der Zahlung von Honoraren und Vergütungen in Wahlämtern sowie satzungsgemäß berufenen Ämtern für den DFB beschlossen. In dieser Vergütungsordnung werden die Grundsätze und der Rahmen für die Festlegung der Vergütung und des Tagesgeldes der Funktionsträger*innen des DFB festgelegt. Die Rolle des Vergütungsausschusses wurde neu definiert, er wurde nicht abgeschafft und bleibt zuständig für alle weiterhin notwendigen Entscheidungen und Festlegungen innerhalb des nunmehr vom Bundestag gesetzten Rahmens.

Die Vergütungsordnung schließt diverse Regelungslücken, gerade mit Blick auf zahlreiche Funktionsträger*innen außerhalb des Präsidiums. So wurden die Mitglieder der Konferenz der Regionalverbands- und Landesverbandsvorsitzenden und des Vergütungsausschusses in den Regelungsbereich der Vergütungsordnung einbezogen. Die Ordnung gilt für Inhaber*innen von Wahlämtern und berufenen Ämtern, für Funktionsträger*innen in Organen, Ausschüssen, Kommissionen und sonstigen Gremien des DFB, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum DFB stehen.

Klare Regelungen

Die Höhe der Vergütung ist orientiert unter anderem an der zeitlichen Belastung, dem Ausmaß der Einschränkung zur Möglichkeit zum Gelderwerb in den erlernten Berufen, der Frage der Öffentlichkeitswirksamkeit der ausgeübten Tätigkeit, der gesellschaftliche Relevanz des Amtes in der Verantwortung für das Gesamtsystem Fußball, der wirtschaftliche Relevanz und Verantwortung des Amtes und der Gefahr der Inhaftungnahme sowohl in monetärer als auch in strafrechtlicher Hinsicht.

Bei der Festsetzung des Rahmens für die Vergütungen der Präsidiumsmitglieder bewegt die Verordnung sich im Ergebnis an den in der letzten Wahlperiode vom Vergütungsausschuss festgesetzten Jahresbeträgen. Hinsichtlich der weiteren Funktionsträger*innen im DFB wurden klare Regelungen geschaffen, indem Tagesgelder unter konkreter Auflistung der anspruchsberechtigten Personen transparent bestimmt werden.

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