Bundestag beschließt Erhöhung des Strafrahmens bis zu einer Million Euro

Die Delegierten des 44. Ordentlichen DFB-Bundestages haben im Bereich der Strafarten den Rahmen der möglichen Geldstrafen deutlich ausgeweitet und eine entsprechende Satzungsänderung (§ 44 DFB-Satzung) vorgenommen. Unverändert sind Geldstrafen gegen Spieler maximal bis zu 100.000 Euro vorgesehen, Geldstrafen im Übrigen sind nun möglich bis zu einer Höhe von einer Million Euro. Zuvor hatte die Grenze bei 250.000 Euro gelegen.

Die Neuregelung entspricht dem sportpolitischen Willen, von der Verhängung von Zuschauerausschlüssen weiterhin möglichst absehen zu können und damit etwaige Auswirkungen des zu sanktionierenden Verhaltens auf den sportlichen Wettbewerb zu vermeiden. Mit der Erhöhung des Rahmens wird die "Lücke" geschlossen, die zwischen der bisherigen Geldstrafenhöhe von 250.000 Euro und den möglichen finanziellen Auswirkungen eines Spiels ohne Zuschauer besteht. Mit der Satzungsänderung wurde zudem eine Anpassung an die Höhe der Geldstrafen im Bereich von FIFA und UEFA vorgenommen; die bisher zulässige Geldstrafe war im Vergleich zu den Regelungen der internationalen Verbände zu niedrig.

Die Erhöhung des Strafrahmens erfolgt auch vor dem Hintergrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom November 2021, nach der verbandsgerichtliche Geldstrafen präventiven Charakter haben. Geldstrafen, die von den Sportgerichten verhängt werden, stellen danach keine strafähnlichen Sanktionen dar. Sie dienen nicht der Ahndung und Sühne vorangegangenen Fehlverhaltens der Klubs, sondern sollen den künftigen ordnungsgemäßen Spielbetrieb sichern. Die Geldstrafe soll die Vereine dazu anhalten, künftig alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um mäßigend auf ihre Anhänger einzuwirken und so künftige Zuschauerausschreitungen zu verhindern.

[dfb]

Die Delegierten des 44. Ordentlichen DFB-Bundestages haben im Bereich der Strafarten den Rahmen der möglichen Geldstrafen deutlich ausgeweitet und eine entsprechende Satzungsänderung (§ 44 DFB-Satzung) vorgenommen. Unverändert sind Geldstrafen gegen Spieler maximal bis zu 100.000 Euro vorgesehen, Geldstrafen im Übrigen sind nun möglich bis zu einer Höhe von einer Million Euro. Zuvor hatte die Grenze bei 250.000 Euro gelegen.

Die Neuregelung entspricht dem sportpolitischen Willen, von der Verhängung von Zuschauerausschlüssen weiterhin möglichst absehen zu können und damit etwaige Auswirkungen des zu sanktionierenden Verhaltens auf den sportlichen Wettbewerb zu vermeiden. Mit der Erhöhung des Rahmens wird die "Lücke" geschlossen, die zwischen der bisherigen Geldstrafenhöhe von 250.000 Euro und den möglichen finanziellen Auswirkungen eines Spiels ohne Zuschauer besteht. Mit der Satzungsänderung wurde zudem eine Anpassung an die Höhe der Geldstrafen im Bereich von FIFA und UEFA vorgenommen; die bisher zulässige Geldstrafe war im Vergleich zu den Regelungen der internationalen Verbände zu niedrig.

Die Erhöhung des Strafrahmens erfolgt auch vor dem Hintergrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom November 2021, nach der verbandsgerichtliche Geldstrafen präventiven Charakter haben. Geldstrafen, die von den Sportgerichten verhängt werden, stellen danach keine strafähnlichen Sanktionen dar. Sie dienen nicht der Ahndung und Sühne vorangegangenen Fehlverhaltens der Klubs, sondern sollen den künftigen ordnungsgemäßen Spielbetrieb sichern. Die Geldstrafe soll die Vereine dazu anhalten, künftig alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um mäßigend auf ihre Anhänger einzuwirken und so künftige Zuschauerausschreitungen zu verhindern.