Bundesligen: Geldstrafe für Mathias Hain

Mathias Hain vom Zweitbundesligisten Arminia Bielefeld wurde am 15. Dezember 2003 vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe von 3.000 Euro belegt.

Gegen diese Entscheidung kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

Hain hatte sich am 7. Dezember nach dem Spiel der 2. Bundesliga zwischen Arminia Bielefeld und der SpVgg Greuther Fürth in einem Fernseh-Interview in unangemessener Form über das Schiedsrichter-Gespann geäußert.

[db]


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Mathias Hain vom Zweitbundesligisten Arminia Bielefeld wurde am 15. Dezember 2003 vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe von 3.000 Euro belegt.



Gegen diese Entscheidung kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.



Hain hatte sich am 7. Dezember nach dem Spiel der 2. Bundesliga zwischen Arminia Bielefeld und der SpVgg Greuther Fürth in einem Fernseh-Interview in unangemessener Form über das Schiedsrichter-Gespann geäußert.