Bundesligen: Erste Entscheidungen im Lizenzierungsverfahren

Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH hat am Wochenende den Vereinen und Kapitalgesellschaften der Bundesliga und der 2. Bundesliga ihre Entscheidungen im Lizenzierungsverfahren für die Spielzeit 2003/2004 mitgeteilt. Danach erhalten insgesamt 12 Vereine die Lizenz ohne Einschränkungen.

Elf Klubs müssen während der nächsten Saison Auflagen einhalten. Für weitere 13 Vereine ist die Lizenzerteilung zunächst an die Erfüllung von Bedingungen geknüpft, die bis zum 11. Juni zu erfüllen sind. Auch diese Vereine müssen im Fall der Lizenzerteilung in der nächsten Spielzeit Auflagen beachten.

Für den Fall des Abstiegs würde der 1. FC Kaiserlautern nach Entscheidung der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH zum momentanen Zeitpunkt keine Lizenz für die 2. Bundesliga erhalten.

Innerhalb einer Woche können die betroffenen Vereine gegen die Entscheidungen Beschwerde bei der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH unter Vorlage neuer Tatsachen einlegen und um Abhilfe nachsuchen. Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, kann der Verein den Vorstand des Ligaverbandes anrufen, der in nächster Instanz über die Beschwerde endgültig entscheidet. [ko]


[bild1]Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH hat am Wochenende den Vereinen und Kapitalgesellschaften der Bundesliga und der 2. Bundesliga ihre Entscheidungen im Lizenzierungsverfahren für die Spielzeit 2003/2004 mitgeteilt. Danach erhalten insgesamt 12 Vereine die Lizenz ohne Einschränkungen.



Elf Klubs müssen während der nächsten Saison Auflagen einhalten. Für weitere 13 Vereine ist die Lizenzerteilung zunächst an die Erfüllung von Bedingungen geknüpft, die bis zum 11. Juni zu erfüllen sind. Auch diese Vereine müssen im Fall der Lizenzerteilung in der nächsten Spielzeit Auflagen beachten.



Für den Fall des Abstiegs würde der 1. FC Kaiserlautern nach Entscheidung der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH zum momentanen Zeitpunkt keine Lizenz für die 2. Bundesliga erhalten.



Innerhalb einer Woche können die betroffenen Vereine gegen die Entscheidungen Beschwerde bei der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH unter Vorlage neuer Tatsachen einlegen und um Abhilfe nachsuchen. Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, kann der Verein den Vorstand des Ligaverbandes anrufen, der in nächster Instanz über die Beschwerde endgültig entscheidet.