Bundesgericht weist Münsters Berufung gegen Meppen-Spiel zurück

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren die Berufung von Preußen Münster gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts bezüglich der Spielwertung der am 1. Juli 2020 in der 3. Liga ausgetragenen Begegnung mit dem SV Meppen als unbegründet zurückgewiesen. Damit bestätigte das Bundesgericht das Urteil des Sportgerichts, wonach die Spielwertung weiterhin Bestand hat. Meppen hatte die Partie 3:0 gewonnen.

In den letzten Wochen hatte das Bundesgericht unter anderem bereits Münsters Berufungen bezüglich der Spielwertungen der 2:3-Niederlage beim FC Bayern München II vom 3. Juni 2020 sowie der beiden 0:1-Niederlagen beim Chemnitzer FC vom 16. Juni 2020 und bei Eintracht Braunschweig vom 20. Juni 2020 als unbegründet zurückgewiesen. Die Spielergebnisse haben somit weiterhin Gültigkeit.

[mm]

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren die Berufung von Preußen Münster gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts bezüglich der Spielwertung der am 1. Juli 2020 in der 3. Liga ausgetragenen Begegnung mit dem SV Meppen als unbegründet zurückgewiesen. Damit bestätigte das Bundesgericht das Urteil des Sportgerichts, wonach die Spielwertung weiterhin Bestand hat. Meppen hatte die Partie 3:0 gewonnen.

In den letzten Wochen hatte das Bundesgericht unter anderem bereits Münsters Berufungen bezüglich der Spielwertungen der 2:3-Niederlage beim FC Bayern München II vom 3. Juni 2020 sowie der beiden 0:1-Niederlagen beim Chemnitzer FC vom 16. Juni 2020 und bei Eintracht Braunschweig vom 20. Juni 2020 als unbegründet zurückgewiesen. Die Spielergebnisse haben somit weiterhin Gültigkeit.