Bundesgericht weist Berufung des VfB Stuttgart zurück

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Donnerstag in mündlicher Verhandlung die Berufung des VfB Stuttgart gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts vom 18. Juli 2022 als unbegründet zurückgewiesen.

Gegenstand des Verfahrens waren die Vorkommnisse nach Ende des Bundesligaspiels des VfB gegen den 1. FC Köln am 14. Mai 2022. Damals stürmten nach feststehendem Klassenverbleib zahlreiche Stuttgarter Anhänger von mehreren Seiten des Stadions auf das Spielfeld. Letztlich befanden sich schätzungsweise mehr als 1000 Anhänger im Innenraum.

Das Sportgericht hatte den VfB in mündlicher Verhandlung die Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro gegen den VfB Stuttgart bestätigt, die am 28. Juni 2022 im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger verhängt wurde.

Geleitet wurde die Berufungsverhandlung unter Vorsitz von Arno Heger. Zur Urteilsbegründung sagte Heger: "Der Berufungsführer hat vorgetragen, dass ein friedlicher Platzsturm kein unsportliches Verhalten darstellen kann. Dem sind wir nicht gefolgt. Wir hinterfragen schon, ob der Platzsturm hier ausschließlich friedlich motiviert war, letztlich spielt dies aber keine Rolle, da jedwede Form eines Platzsturmes erhebliche, konkrete Gefahren für die auf dem Platz befindlichen Personen darstellt. Große Menschenmassen, die in Bewegung geraten, lassen sich nur schwer kontrollieren. Aus gutem Grund sind Platzstürme in den Stadionordnungen untersagt."

[dfb]

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Donnerstag in mündlicher Verhandlung die Berufung des VfB Stuttgart gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts vom 18. Juli 2022 als unbegründet zurückgewiesen.

Gegenstand des Verfahrens waren die Vorkommnisse nach Ende des Bundesligaspiels des VfB gegen den 1. FC Köln am 14. Mai 2022. Damals stürmten nach feststehendem Klassenverbleib zahlreiche Stuttgarter Anhänger von mehreren Seiten des Stadions auf das Spielfeld. Letztlich befanden sich schätzungsweise mehr als 1000 Anhänger im Innenraum.

Das Sportgericht hatte den VfB in mündlicher Verhandlung die Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro gegen den VfB Stuttgart bestätigt, die am 28. Juni 2022 im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger verhängt wurde.

Geleitet wurde die Berufungsverhandlung unter Vorsitz von Arno Heger. Zur Urteilsbegründung sagte Heger: "Der Berufungsführer hat vorgetragen, dass ein friedlicher Platzsturm kein unsportliches Verhalten darstellen kann. Dem sind wir nicht gefolgt. Wir hinterfragen schon, ob der Platzsturm hier ausschließlich friedlich motiviert war, letztlich spielt dies aber keine Rolle, da jedwede Form eines Platzsturmes erhebliche, konkrete Gefahren für die auf dem Platz befindlichen Personen darstellt. Große Menschenmassen, die in Bewegung geraten, lassen sich nur schwer kontrollieren. Aus gutem Grund sind Platzstürme in den Stadionordnungen untersagt."

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