Bundesgericht weist Berufung der Würzburger Kickers zurück

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute im schriftlichen Verfahren die Berufung des FC Würzburger Kickers gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts in Sachen Einspruch gegen das Darmstadt-Spiel zurückgewiesen und damit die Vorinstanz bestätigt. Das DFB-Sportgericht hatte am 25. Januar 2021 den Einspruch der Würzburger Kickers gegen die Wertung des am 19. Dezember 2020 stattgefundenen Zweitligaspiels beim SV Darmstadt 98 als unbegründet zurückgewiesen. Darmstadt hatte die Partie seinerzeit 2:0 gewonnen.

Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, sagt zum heutigen Urteil: "Die Berufung der Würzburger Kickers war zulässig, aber nicht begründet, weshalb wir sie zurückgewiesen haben. Es wird daher auch kein Wiederholungsspiel geben, sondern die bisherige Spielwertung bleibt bestehen."

Würzburg hatte seinen im Dezember 2020 eingelegten Einspruch damit begründet, dass der Verein unter irregulären Bedingungen habe antreten müssen, da er zum Spieltermin lediglich 14 spielberechtigte Fußballer habe aufbieten können. Unter diesen Voraussetzungen sei die Wettbewerbsgleichheit nicht gewährleistet gewesen.

[mm]

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute im schriftlichen Verfahren die Berufung des FC Würzburger Kickers gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts in Sachen Einspruch gegen das Darmstadt-Spiel zurückgewiesen und damit die Vorinstanz bestätigt. Das DFB-Sportgericht hatte am 25. Januar 2021 den Einspruch der Würzburger Kickers gegen die Wertung des am 19. Dezember 2020 stattgefundenen Zweitligaspiels beim SV Darmstadt 98 als unbegründet zurückgewiesen. Darmstadt hatte die Partie seinerzeit 2:0 gewonnen.

Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, sagt zum heutigen Urteil: "Die Berufung der Würzburger Kickers war zulässig, aber nicht begründet, weshalb wir sie zurückgewiesen haben. Es wird daher auch kein Wiederholungsspiel geben, sondern die bisherige Spielwertung bleibt bestehen."

Würzburg hatte seinen im Dezember 2020 eingelegten Einspruch damit begründet, dass der Verein unter irregulären Bedingungen habe antreten müssen, da er zum Spieltermin lediglich 14 spielberechtigte Fußballer habe aufbieten können. Unter diesen Voraussetzungen sei die Wettbewerbsgleichheit nicht gewährleistet gewesen.