Bundesgericht: Verhandlung gegen 1. FC Köln verlegt

Die mündliche Verhandlung des DFB-Bundesgerichts im Verfahren gegen den 1. FC Köln wegen der Zuschauervorkommnisse im Rahmen des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg am 7. Mai 2022 wurde auf den 4. Oktober (ab 13 Uhr) verlegt. Ursprünglich sollte die Verhandlung am Donnerstag, 1. September, stattfinden. Auf Antrag des 1. FC Köln wurde die Verhandlung auf Freitag, 2. September, geschoben. Hintergrund der neuerlichen Verschiebung ist der angekündigte Pilotenstreik bei der Lufthansa, der eine vollständige Gerichtsbesetzung am morgigen Freitag unmöglich macht.

Im Heimspiel gegen den VfL Wolfsburg hatten Kölner Anhänger bis zum Abpfiff 21 Pyros gezündet. Anschließend stürmten mehr als 1000 Kölner Zuschauer auf den Rasen, nachdem feststand, dass sich die Mannschaft für einen UEFA-Klubwettbewerb qualifiziert hat. Dabei wurden mindestens vier weitere Pyros abgebrannt.

"Urteil könnte grundsätzliche Bedeutung für andere Vereine haben"

Für die Geschehnisse an diesem Tag wurde vom DFB-Sportgericht gegen den 1. FC Köln eine Geldstrafe von 36.000 Euro ausgesprochen, dagegen hat der Verein Berufung eingelegt. Über die Berufungen des 1. FC Köln gegen drei weitere Urteile des DFB-Sportgerichts wegen Zuschauervorkommnissen während der Bundesligaspiele beim 1. FC Union Berlin am 1. April 2022 (60.000 Euro Geldstrafe), gegen den FSV Mainz 05 am 9. April 2022 (18.000 Euro Strafe) und beim VfB Stuttgart am 14. Mai 2022 (117.200 Euro Strafe) wird das DFB-Bundesgericht in schriftlichen Verfahren entscheiden.

[dfb]

Die mündliche Verhandlung des DFB-Bundesgerichts im Verfahren gegen den 1. FC Köln wegen der Zuschauervorkommnisse im Rahmen des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg am 7. Mai 2022 wurde auf den 4. Oktober (ab 13 Uhr) verlegt. Ursprünglich sollte die Verhandlung am Donnerstag, 1. September, stattfinden. Auf Antrag des 1. FC Köln wurde die Verhandlung auf Freitag, 2. September, geschoben. Hintergrund der neuerlichen Verschiebung ist der angekündigte Pilotenstreik bei der Lufthansa, der eine vollständige Gerichtsbesetzung am morgigen Freitag unmöglich macht.

Im Heimspiel gegen den VfL Wolfsburg hatten Kölner Anhänger bis zum Abpfiff 21 Pyros gezündet. Anschließend stürmten mehr als 1000 Kölner Zuschauer auf den Rasen, nachdem feststand, dass sich die Mannschaft für einen UEFA-Klubwettbewerb qualifiziert hat. Dabei wurden mindestens vier weitere Pyros abgebrannt.

"Urteil könnte grundsätzliche Bedeutung für andere Vereine haben"

Für die Geschehnisse an diesem Tag wurde vom DFB-Sportgericht gegen den 1. FC Köln eine Geldstrafe von 36.000 Euro ausgesprochen, dagegen hat der Verein Berufung eingelegt. Über die Berufungen des 1. FC Köln gegen drei weitere Urteile des DFB-Sportgerichts wegen Zuschauervorkommnissen während der Bundesligaspiele beim 1. FC Union Berlin am 1. April 2022 (60.000 Euro Geldstrafe), gegen den FSV Mainz 05 am 9. April 2022 (18.000 Euro Strafe) und beim VfB Stuttgart am 14. Mai 2022 (117.200 Euro Strafe) wird das DFB-Bundesgericht in schriftlichen Verfahren entscheiden.

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