Bundesgericht reduziert Rostocker Strafe

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren eine im August letzten Jahres vom DFB-Sportgericht ausgesprochene Geldstrafe gegen den FC Hansa Rostock um 10.000 Euro reduziert. Demnach wird der Verein wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger während des Zweitligaspiels gegen den Hamburger SV am 15. Mai 2022 mit einer Geldstrafe in Höhe von 44.800 Euro belegt, wovon der Zweitligist bis zu 14.900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann. 

Wie Bundesgerichts-Vorsitzender Achim Späth in seiner Begründung ausführte, hielt das Gremium eine Reduzierung jenes Teils der Geldstrafe für die Zuschauer-Auseinandersetzungen in der Halbzeitpause für angemessen. Hierbei wurde insbesondere gewürdigt, dass Hansa Rostock nach dem Spiel sechs Täter ermittelt hat.  

In der 3. Minute des Spieles gegen den HSV warfen Rostocker Zuschauer zunächst fünf Papierrollen auf das Spielfeld, woraufhin die Partie für eine Minute unterbrochen werden musste. Zudem hatten Rostocker Zuschauer während des Spiels drei pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Darüber hinaus kam es während der Halbzeitpause im Stadionumlauf zu Auseinandersetzungen zwischen Heim- und Gästezuschauern. Hierbei beschossen und bewarfen sich Zuschauer beider Vereine gegenseitig mit Pyrotechnik. Die Lage konnte erst durch starke Polizeikräfte unter Einsatz von Pfefferspray beruhigt werden, wobei die Einsatzkräfte durch Rostocker Zuschauer unter anderem mit einem Metallschrank, Feuerlöschern und Mülleimern beworfen wurden. Mindestens drei Polizisten wurden hierbei leicht verletzt.

Des Weiteren stiegen mehrere Rostocker Zuschauer in der 76. Minute in einen unbesetzten Pufferblock und zündeten mit Bengalischen Feuern eine große blau-weiße Fahne an. Diese brannte mit offener Flamme und starker Rauchentwicklung fast vollständig ab, ehe sie vom Ordnungsdienst gelöscht wurde. Der Schiedsrichter unterbrach das Spiel für zwei Minuten.

[dfb]

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren eine im August letzten Jahres vom DFB-Sportgericht ausgesprochene Geldstrafe gegen den FC Hansa Rostock um 10.000 Euro reduziert. Demnach wird der Verein wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger während des Zweitligaspiels gegen den Hamburger SV am 15. Mai 2022 mit einer Geldstrafe in Höhe von 44.800 Euro belegt, wovon der Zweitligist bis zu 14.900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann. 

Wie Bundesgerichts-Vorsitzender Achim Späth in seiner Begründung ausführte, hielt das Gremium eine Reduzierung jenes Teils der Geldstrafe für die Zuschauer-Auseinandersetzungen in der Halbzeitpause für angemessen. Hierbei wurde insbesondere gewürdigt, dass Hansa Rostock nach dem Spiel sechs Täter ermittelt hat.  

In der 3. Minute des Spieles gegen den HSV warfen Rostocker Zuschauer zunächst fünf Papierrollen auf das Spielfeld, woraufhin die Partie für eine Minute unterbrochen werden musste. Zudem hatten Rostocker Zuschauer während des Spiels drei pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Darüber hinaus kam es während der Halbzeitpause im Stadionumlauf zu Auseinandersetzungen zwischen Heim- und Gästezuschauern. Hierbei beschossen und bewarfen sich Zuschauer beider Vereine gegenseitig mit Pyrotechnik. Die Lage konnte erst durch starke Polizeikräfte unter Einsatz von Pfefferspray beruhigt werden, wobei die Einsatzkräfte durch Rostocker Zuschauer unter anderem mit einem Metallschrank, Feuerlöschern und Mülleimern beworfen wurden. Mindestens drei Polizisten wurden hierbei leicht verletzt.

Des Weiteren stiegen mehrere Rostocker Zuschauer in der 76. Minute in einen unbesetzten Pufferblock und zündeten mit Bengalischen Feuern eine große blau-weiße Fahne an. Diese brannte mit offener Flamme und starker Rauchentwicklung fast vollständig ab, ehe sie vom Ordnungsdienst gelöscht wurde. Der Schiedsrichter unterbrach das Spiel für zwei Minuten.

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