Bundesgericht modifiziert Dortmund-Urteil

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat das nach den Zuschauer-Vorkommnissen während des Bundesligaspiels bei der TSG Hoffenheim am 22. September 2018 ergangene Sportgerichts-Urteil gegen Borussia Dortmund vom 2. November 2018 im schriftlichen Verfahren in einem Punkt geändert. Danach gilt das bis zum Ende der Spielzeit 2021/2022 für Pflichtspiele gegen Hoffenheim ausgesprochene Verbot der Verwendung von großen Fahnen sowie Bannern, Blockfahnen und Doppelhaltern nur für die Auswärtsspiele bei der TSG, nicht aber für die entsprechenden Heimspiele. Dies hatte der BVB auch in seiner Berufung so beantragt.

Alle übrigen Punkte des Sportgerichts-Urteil haben darüber hinaus weiterhin Bestand. Dazu zählen die Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro, der bis zum 30. Juni 2022 auf Bewährung ausgesetzte Ausschluss der Dortmunder Zuschauer für die nächsten Auswärts-Pflichtspiele in Hoffenheim in den kommenden drei Spielzeiten und die verhängten Auflagen.

[mm]

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat das nach den Zuschauer-Vorkommnissen während des Bundesligaspiels bei der TSG Hoffenheim am 22. September 2018 ergangene Sportgerichts-Urteil gegen Borussia Dortmund vom 2. November 2018 im schriftlichen Verfahren in einem Punkt geändert. Danach gilt das bis zum Ende der Spielzeit 2021/2022 für Pflichtspiele gegen Hoffenheim ausgesprochene Verbot der Verwendung von großen Fahnen sowie Bannern, Blockfahnen und Doppelhaltern nur für die Auswärtsspiele bei der TSG, nicht aber für die entsprechenden Heimspiele. Dies hatte der BVB auch in seiner Berufung so beantragt.

Alle übrigen Punkte des Sportgerichts-Urteil haben darüber hinaus weiterhin Bestand. Dazu zählen die Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro, der bis zum 30. Juni 2022 auf Bewährung ausgesetzte Ausschluss der Dortmunder Zuschauer für die nächsten Auswärts-Pflichtspiele in Hoffenheim in den kommenden drei Spielzeiten und die verhängten Auflagen.