Bundesgericht hebt Urteil gegen Robin Tim Becker auf

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat nach mündlicher Verhandlung in Frankfurt das am 25. April vom DFB-Sportgericht ausgesprochene Urteil gegen Robin Tim Becker aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Der Spieler des Drittligisten Eintracht Braunschweig war ursprünglich nach mündlicher Verhandlung mit einer Sperre von fünf Wochen und einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt worden. Gegen dieses Urteil des Sportgerichts hatte der Spieler fristgerecht Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt.

Oskar Riedmeyer, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts die Sitzung am Dienstag in Frankfurt leitete, sagt zur Urteilsbegründung: "Aufgrund der heute erstmals vorgelegten weiteren Fernsehaufzeichnung, in der zum ersten Mal der gesamte Vorgang zu sehen war, konnte geklärt werden, dass der Wortwechsel, in dessen Rahmen die schwere Beleidigung gefallen sein soll, jedenfalls nicht zu diesem Zeitpunkt zwischen diesen Beteiligten stattgefunden hat. Deswegen konnte der Nachweis eines Fehlverhaltens des Spielers Robin Tim Becker in dieser Situation nicht geführt werden und der Spieler war freizusprechen."

Das Urteil des DFB-Bundesgerichts ist rechtskräftig.

[dfb]

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat nach mündlicher Verhandlung in Frankfurt das am 25. April vom DFB-Sportgericht ausgesprochene Urteil gegen Robin Tim Becker aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Der Spieler des Drittligisten Eintracht Braunschweig war ursprünglich nach mündlicher Verhandlung mit einer Sperre von fünf Wochen und einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt worden. Gegen dieses Urteil des Sportgerichts hatte der Spieler fristgerecht Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt.

Oskar Riedmeyer, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts die Sitzung am Dienstag in Frankfurt leitete, sagt zur Urteilsbegründung: "Aufgrund der heute erstmals vorgelegten weiteren Fernsehaufzeichnung, in der zum ersten Mal der gesamte Vorgang zu sehen war, konnte geklärt werden, dass der Wortwechsel, in dessen Rahmen die schwere Beleidigung gefallen sein soll, jedenfalls nicht zu diesem Zeitpunkt zwischen diesen Beteiligten stattgefunden hat. Deswegen konnte der Nachweis eines Fehlverhaltens des Spielers Robin Tim Becker in dieser Situation nicht geführt werden und der Spieler war freizusprechen."

Das Urteil des DFB-Bundesgerichts ist rechtskräftig.