Bundesgericht annulliert Platzverweis gegen Nils Petersen

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat der Berufung des Freiburger Stürmers Nils Petersen gegen das am Mittwoch ergangene Urteil des DFB-Sportgerichts im schriftlichen Verfahren stattgegeben. Es erklärte die erste Gelbe Karte, die gegen den Angreifer in der 64. Minute des Bundesligaspiels beim FC Schalke 04 am vergangenen Samstag verhängt worden war, für unwirksam und annullierte gleichzeitig die darauf mitbegründete Gelb-Rote Karte in der 67. Minute.

Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, erklärt die Entscheidung: "Die erste Gelbe Karte gegen Nils Petersen in der 64. Minute wurde nicht ordnungsgemäß erteilt. Daher hat sie mangels Kundgabe auch keine Wirkung erlangt."

Späth weiter: "Die Gelbe Karte wurde in seinem Rücken gezeigt. Es ist nach Ansicht des Bundesgerichts unstrittig, dass der Schiedsrichter den Spieler ordnungsgemäß verwarnen wollte, Nils Petersen dies aber nicht wahrgenommen hat. Damit wurde die Gelbe Karte nicht rechtswirksam. Eine solche 'stille Verwarnung' kann keine Grundlage für einen späteren Platzverweis sein."

Das Urteil des DFB-Bundesgerichts ist rechtskräftig.

[mm]

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat der Berufung des Freiburger Stürmers Nils Petersen gegen das am Mittwoch ergangene Urteil des DFB-Sportgerichts im schriftlichen Verfahren stattgegeben. Es erklärte die erste Gelbe Karte, die gegen den Angreifer in der 64. Minute des Bundesligaspiels beim FC Schalke 04 am vergangenen Samstag verhängt worden war, für unwirksam und annullierte gleichzeitig die darauf mitbegründete Gelb-Rote Karte in der 67. Minute.

Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, erklärt die Entscheidung: "Die erste Gelbe Karte gegen Nils Petersen in der 64. Minute wurde nicht ordnungsgemäß erteilt. Daher hat sie mangels Kundgabe auch keine Wirkung erlangt."

Späth weiter: "Die Gelbe Karte wurde in seinem Rücken gezeigt. Es ist nach Ansicht des Bundesgerichts unstrittig, dass der Schiedsrichter den Spieler ordnungsgemäß verwarnen wollte, Nils Petersen dies aber nicht wahrgenommen hat. Damit wurde die Gelbe Karte nicht rechtswirksam. Eine solche 'stille Verwarnung' kann keine Grundlage für einen späteren Platzverweis sein."

Das Urteil des DFB-Bundesgerichts ist rechtskräftig.