Bremer Einspruch gegen Buchanan-Verwarnung nicht fristgerecht

Der Einspruch des SV Werder Bremen gegen eine irrtümlich Lee Buchanan im Bundesligaspiel beim SC Freiburg gegebene Gelbe Karte ging zu spät und damit nicht fristgerecht ein. Deshalb hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Einspruch jetzt im Einzelrichterverfahren als unzulässig verworfen.

Was war passiert? Der Bremer Abwehrspieler hatte am 22. Oktober 2022 im Spiel beim SC Freiburg in der 79. Minute von Schiedsrichter Bastian Dankert (Rostock) die Gelbe Karte gesehen, obwohl sein Mitspieler Felix Agu das zu ahndende Foul begangen hatte. Im Spielbericht vermerkte der Unparteiische hinter der eingetragenen Verwarnung für Buchanan die Verwechslung, und Werder Bremen gab den Spielbericht frei.

Nach Paragraph 12 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung hätte der Verein nun binnen einem Werktag nach dem Spiel Einspruch gegen die Verwarnung beim DFB-Sportgericht einlegen können. Der Einspruch ging allerdings erst am 3. November 2022 ein.

Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, erklärt dazu: "Die Eintragungen des Schiedsrichters im Spielbericht waren – wie erfolgt – richtig und haben das tatsächliche Geschehen im Spiel zutreffend wiedergegeben. Für etwaige Korrekturen fehlerhafter und nachteiliger Eintragungen im Spielbericht sind die Vereine selbst verantwortlich. Bei einem Irrtum des Schiedsrichters in der Person des verwarnten Spielers haben sie die Möglichkeit, fristgerecht Einspruch gegen die Verwarnung einzulegen."

Oberholz weiter: "Der Einspruch Bremens ist allerdings nicht innerhalb der Frist eingegangen und damit unzulässig. Die Eintragung der Verwarnung für Spieler Buchanan im offiziellen Spielbericht ist damit rechtskräftig geworden, die Gelbe Karte für ihn bleibt bestehen."

[mm]

Der Einspruch des SV Werder Bremen gegen eine irrtümlich Lee Buchanan im Bundesligaspiel beim SC Freiburg gegebene Gelbe Karte ging zu spät und damit nicht fristgerecht ein. Deshalb hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Einspruch jetzt im Einzelrichterverfahren als unzulässig verworfen.

Was war passiert? Der Bremer Abwehrspieler hatte am 22. Oktober 2022 im Spiel beim SC Freiburg in der 79. Minute von Schiedsrichter Bastian Dankert (Rostock) die Gelbe Karte gesehen, obwohl sein Mitspieler Felix Agu das zu ahndende Foul begangen hatte. Im Spielbericht vermerkte der Unparteiische hinter der eingetragenen Verwarnung für Buchanan die Verwechslung, und Werder Bremen gab den Spielbericht frei.

Nach Paragraph 12 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung hätte der Verein nun binnen einem Werktag nach dem Spiel Einspruch gegen die Verwarnung beim DFB-Sportgericht einlegen können. Der Einspruch ging allerdings erst am 3. November 2022 ein.

Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, erklärt dazu: "Die Eintragungen des Schiedsrichters im Spielbericht waren – wie erfolgt – richtig und haben das tatsächliche Geschehen im Spiel zutreffend wiedergegeben. Für etwaige Korrekturen fehlerhafter und nachteiliger Eintragungen im Spielbericht sind die Vereine selbst verantwortlich. Bei einem Irrtum des Schiedsrichters in der Person des verwarnten Spielers haben sie die Möglichkeit, fristgerecht Einspruch gegen die Verwarnung einzulegen."

Oberholz weiter: "Der Einspruch Bremens ist allerdings nicht innerhalb der Frist eingegangen und damit unzulässig. Die Eintragung der Verwarnung für Spieler Buchanan im offiziellen Spielbericht ist damit rechtskräftig geworden, die Gelbe Karte für ihn bleibt bestehen."