Borussia Dortmund: 15.000 Euro Geldstrafe und 10.000 Euro Geldauflage

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Darüber hinaus wird dem BVB wegen eines weiteren unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger auferlegt, einen Geldbetrag in Höhe von 10.000 Euro an die DFB-Stiftung Sepp Herberger zu zahlen.

Während des Bundesligaspiels gegen den VfB Stuttgart am 8. April 2018 wurde im Dortmunder Zuschauerbereich rund ein Dutzend Bengalische Feuer gezündet, wofür die Geldstrafe verhängt wurde. Des Weiteren wurden während des Bundesligaspiels bei der TSG 1899 Hoffenheim am 12. Mai 2018 im Gästeblock wiederholt Schmährufe gegen Hoffenheims Mäzen Dietmar Hopp skandiert, wofür die Geldauflage ausgesprochen wurde.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Darüber hinaus wird dem BVB wegen eines weiteren unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger auferlegt, einen Geldbetrag in Höhe von 10.000 Euro an die DFB-Stiftung Sepp Herberger zu zahlen.

Während des Bundesligaspiels gegen den VfB Stuttgart am 8. April 2018 wurde im Dortmunder Zuschauerbereich rund ein Dutzend Bengalische Feuer gezündet, wofür die Geldstrafe verhängt wurde. Des Weiteren wurden während des Bundesligaspiels bei der TSG 1899 Hoffenheim am 12. Mai 2018 im Gästeblock wiederholt Schmährufe gegen Hoffenheims Mäzen Dietmar Hopp skandiert, wofür die Geldauflage ausgesprochen wurde.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.