Bayern, Frankfurt und Schalke vom Kontrollausschuss ermahnt

Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Bundesligisten FC Bayern München, Eintracht Frankfurt und FC Schalke 04 wegen Verstößen gegen das Hygienekonzept "Sportmedizin/Sonderspielbetrieb im Profifußball" schriftlich ermahnt. Da es sich bei allen drei Klubs jeweils um einen Erstverstoß handelte, sah der Kontrollausschuss von der Einleitung eines Verfahrens ab, ermahnte die Vereine allerdings, in Zukunft die Bestimmungen des Konzeptes genauestens zu beachten. Darüber hinaus teilte das Gremium den drei Klubs mit, dass im Wiederholungsfall mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und gegebenenfalls einer Anklageerhebung vor dem DFB-Sportgericht zu rechnen sei.

Während des Bundesligaspiels zwischen Bayern München und Schalke 04 am vergangenen Freitag saßen sowohl Mitglieder der Münchner als auch der Schalker Delegation auf der Tribüne unmittelbar neben- beziehungsweise hintereinander, ohne den vom Konzept vorgegebenen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten beziehungsweise einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Nach dem Bundesligaspiel zwischen Eintracht Frankfurt und Arminia Bielefeld am vergangenen Samstag hatten zwei Frankfurter Spieler ihre Kinder zu sich in den Innenraum geholt, obwohl sich Angehörige von Spielern nach Vorgaben des Hygienekonzeptes nicht in dieser besonders geschützten Zone aufhalten dürfen.

[mm]

Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Bundesligisten FC Bayern München, Eintracht Frankfurt und FC Schalke 04 wegen Verstößen gegen das Hygienekonzept "Sportmedizin/Sonderspielbetrieb im Profifußball" schriftlich ermahnt. Da es sich bei allen drei Klubs jeweils um einen Erstverstoß handelte, sah der Kontrollausschuss von der Einleitung eines Verfahrens ab, ermahnte die Vereine allerdings, in Zukunft die Bestimmungen des Konzeptes genauestens zu beachten. Darüber hinaus teilte das Gremium den drei Klubs mit, dass im Wiederholungsfall mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und gegebenenfalls einer Anklageerhebung vor dem DFB-Sportgericht zu rechnen sei.

Während des Bundesligaspiels zwischen Bayern München und Schalke 04 am vergangenen Freitag saßen sowohl Mitglieder der Münchner als auch der Schalker Delegation auf der Tribüne unmittelbar neben- beziehungsweise hintereinander, ohne den vom Konzept vorgegebenen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten beziehungsweise einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Nach dem Bundesligaspiel zwischen Eintracht Frankfurt und Arminia Bielefeld am vergangenen Samstag hatten zwei Frankfurter Spieler ihre Kinder zu sich in den Innenraum geholt, obwohl sich Angehörige von Spielern nach Vorgaben des Hygienekonzeptes nicht in dieser besonders geschützten Zone aufhalten dürfen.