Autokorso und Co.: Was Fans zur WM beachten sollten

Für viele Fußballfans ist die Weltmeisterschaft der Höhepunkt des Jahres und - wenn die Ergebnisse stimmen - ein Anlass, um ausgiebig zu feiern. Das ist gut so und wird auch diesmal beim Turnier in Russland (14. Juni bis 15. Juli) nicht anders sein. Doch wenn die gute Laune nicht in Ärger umschlagen soll, gilt es beim Feiern eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften zu beachten.

Lärmbelästigung: Fällt ein Tor, kann es schon einmal etwas lauter werden. Gerade in den eigenen vier Wänden besteht die Gefahr, dass der Nachbar bei zu lautem Jubeln wegen Ruhestörung die Polizei ruft. Laut Lärmbelästigungs-Gesetz ist die Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr einzuhalten. Dabei darf die Zimmerlautstärke nicht überschritten werden. Auch die Ruhezeit am Wochenende muss beachtet werden, die sonntags auch tagsüber besteht. Grundsätzlich kann ein Verstoß gegen die Nacht- und Wochenendruhezeit mit bis zu 5000 Euro bestraft werden. Wer sich die Live-Übertragung der Spiele auf Leinwänden in der Öffentlichkeit ansehen möchte, kann etwas beruhigter sein: Die Bundesregierung hat für den diesjährigen Kampf um den goldenen Pokal die deutschen Vorschriften zum Lärmschutz ausnahmsweise gelockert. Da das Fußballschauen vor allem eine Sache der Gemeinschaft ist, sind nach einer vom Bundeskabinett beschlossenen Verordnung WM-Liveübertragungen grundsätzlich auch nach 22 Uhr gestattet. Diese Regelung findet nach dem finalen Spiel jedoch ihr Ende. Trotz allem sollte man sich jedoch stets um Rücksicht bemühen.

Autokorso: Bei einem Sieg wird der Freudenrausch nicht selten in einem Autokorso fortgeführt. Auch hier ist in Sachen Lärm Vorsicht geboten: Durch exzessives Hupen kann sich rasch ein Bußgeld eingehandelt werden. Strenggenommen darf in Deutschland im Straßenverkehr nur dann gehupt werden, wenn dies als Warnsignal bei einem Überholmanöver oder bei einer Gefährdung einer Person dient. Die Polizei, die Autokorsos durchaus stoppen und mit einem Verwarngeld sanktionieren darf, verzichtet aber im Regelfall auf eine Unterbindung, solange keine akute Gefahr für sämtliche Verkehrsteilnehmer gegeben ist oder Beschwerden über Lärm eingegangen sind. Ein Herauslehnen aus dem Fahrzeug ist jedoch ebenso verboten wie das Schwenken von Fahnenstangen. In solchen Fällen kann nicht nur der Versicherungsschutz erlöschen. Die Polizei wird den Autokorso dann ziemlich sicher abbrechen. Nicht zuletzt ist natürlich auch die Alkoholfahrt bei einer Überschreitung der Grenzwerte bei einem Autokorso verboten.

Beleidigungen: Sollte es für die Mannschaft des Herzens nicht so gut laufen, sollte man trotzdem ein fairer Verlierer sein und sich keinesfalls von seinen Emotionen gegenüber Fans der anderen Mannschaft übermannen lassen. So kann etwa die Beschimpfung als "Idiot" ein Bußgeld in Höhe von 1500 Euro nach sich ziehen. Wer den Mittelfinger zückt, muss unter Umständen 4000 Euro zahlen.

Weitere Informationen rund um das Thema "Fußball und Bußgelder" finden Sie hier.

Die Informationen stammen vom Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. Ziel ist es, die wichtigsten Bußgelder sowie das aktuelle Verkehrsrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz speziell für den juristischen Laien aufzuarbeiten, um das grundlegende Verständnis zu fördern.

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Für viele Fußballfans ist die Weltmeisterschaft der Höhepunkt des Jahres und - wenn die Ergebnisse stimmen - ein Anlass, um ausgiebig zu feiern. Das ist gut so und wird auch diesmal beim Turnier in Russland (14. Juni bis 15. Juli) nicht anders sein. Doch wenn die gute Laune nicht in Ärger umschlagen soll, gilt es beim Feiern eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften zu beachten.

Lärmbelästigung: Fällt ein Tor, kann es schon einmal etwas lauter werden. Gerade in den eigenen vier Wänden besteht die Gefahr, dass der Nachbar bei zu lautem Jubeln wegen Ruhestörung die Polizei ruft. Laut Lärmbelästigungs-Gesetz ist die Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr einzuhalten. Dabei darf die Zimmerlautstärke nicht überschritten werden. Auch die Ruhezeit am Wochenende muss beachtet werden, die sonntags auch tagsüber besteht. Grundsätzlich kann ein Verstoß gegen die Nacht- und Wochenendruhezeit mit bis zu 5000 Euro bestraft werden. Wer sich die Live-Übertragung der Spiele auf Leinwänden in der Öffentlichkeit ansehen möchte, kann etwas beruhigter sein: Die Bundesregierung hat für den diesjährigen Kampf um den goldenen Pokal die deutschen Vorschriften zum Lärmschutz ausnahmsweise gelockert. Da das Fußballschauen vor allem eine Sache der Gemeinschaft ist, sind nach einer vom Bundeskabinett beschlossenen Verordnung WM-Liveübertragungen grundsätzlich auch nach 22 Uhr gestattet. Diese Regelung findet nach dem finalen Spiel jedoch ihr Ende. Trotz allem sollte man sich jedoch stets um Rücksicht bemühen.

Autokorso: Bei einem Sieg wird der Freudenrausch nicht selten in einem Autokorso fortgeführt. Auch hier ist in Sachen Lärm Vorsicht geboten: Durch exzessives Hupen kann sich rasch ein Bußgeld eingehandelt werden. Strenggenommen darf in Deutschland im Straßenverkehr nur dann gehupt werden, wenn dies als Warnsignal bei einem Überholmanöver oder bei einer Gefährdung einer Person dient. Die Polizei, die Autokorsos durchaus stoppen und mit einem Verwarngeld sanktionieren darf, verzichtet aber im Regelfall auf eine Unterbindung, solange keine akute Gefahr für sämtliche Verkehrsteilnehmer gegeben ist oder Beschwerden über Lärm eingegangen sind. Ein Herauslehnen aus dem Fahrzeug ist jedoch ebenso verboten wie das Schwenken von Fahnenstangen. In solchen Fällen kann nicht nur der Versicherungsschutz erlöschen. Die Polizei wird den Autokorso dann ziemlich sicher abbrechen. Nicht zuletzt ist natürlich auch die Alkoholfahrt bei einer Überschreitung der Grenzwerte bei einem Autokorso verboten.

Beleidigungen: Sollte es für die Mannschaft des Herzens nicht so gut laufen, sollte man trotzdem ein fairer Verlierer sein und sich keinesfalls von seinen Emotionen gegenüber Fans der anderen Mannschaft übermannen lassen. So kann etwa die Beschimpfung als "Idiot" ein Bußgeld in Höhe von 1500 Euro nach sich ziehen. Wer den Mittelfinger zückt, muss unter Umständen 4000 Euro zahlen.

Weitere Informationen rund um das Thema "Fußball und Bußgelder" finden Sie hier.

Die Informationen stammen vom Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. Ziel ist es, die wichtigsten Bußgelder sowie das aktuelle Verkehrsrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz speziell für den juristischen Laien aufzuarbeiten, um das grundlegende Verständnis zu fördern.