Außerordentlicher Bundestag für 29. September terminiert

Auf seiner Sitzung am Freitag hat das Präsidium des DFB einen außerordentlichen DFB-Bundestag einberufen. Die Versammlung des höchsten Gremiums des DFB wurde für den 29. September 2023 terminiert, durchgeführt wird sie digital. Hintergrund der Einberufung des außerordentlichen Bundestags ist insbesondere der Abschluss des neuen Grundlagenvertrags zwischen DFB e.V. und DFL e.V. für den Zeitraum 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2029, der nach Inkrafttreten vom DFB-Bundestag zu bestätigen ist. Wichtiger Grund für die Einberufung des Bundestags ist zudem die Umgestaltung der Position des DFB-Schatzmeisters in ein Hauptamt, die vom DFB-Präsidium im April beschlossen worden war. Weitere Themen sind unter anderem Änderungen in der DFB-Satzung im Zusammenhang mit der Neuordnung der Geschäftsführung der DFL GmbH sowie Satzungsänderungen in Bezug auf die Förderung karitativer und humanitärer Maßnahmen durch den DFB.

Tagesordnungspunkte eines außerordentlichen Bundestages können nur solche sein, die zu seiner Einberufung geführt haben. Die Anträge an einen außerordentlichen DFB-Bundestag müssen zwei Wochen vor dessen Termin vorliegen und unverzüglich an die Delegierten versendet werden. Der DFB-Bundestag muss spätestens neun Wochen nach seiner Einberufung stattfinden.

[dfb]

Auf seiner Sitzung am Freitag hat das Präsidium des DFB einen außerordentlichen DFB-Bundestag einberufen. Die Versammlung des höchsten Gremiums des DFB wurde für den 29. September 2023 terminiert, durchgeführt wird sie digital. Hintergrund der Einberufung des außerordentlichen Bundestags ist insbesondere der Abschluss des neuen Grundlagenvertrags zwischen DFB e.V. und DFL e.V. für den Zeitraum 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2029, der nach Inkrafttreten vom DFB-Bundestag zu bestätigen ist. Wichtiger Grund für die Einberufung des Bundestags ist zudem die Umgestaltung der Position des DFB-Schatzmeisters in ein Hauptamt, die vom DFB-Präsidium im April beschlossen worden war. Weitere Themen sind unter anderem Änderungen in der DFB-Satzung im Zusammenhang mit der Neuordnung der Geschäftsführung der DFL GmbH sowie Satzungsänderungen in Bezug auf die Förderung karitativer und humanitärer Maßnahmen durch den DFB.

Tagesordnungspunkte eines außerordentlichen Bundestages können nur solche sein, die zu seiner Einberufung geführt haben. Die Anträge an einen außerordentlichen DFB-Bundestag müssen zwei Wochen vor dessen Termin vorliegen und unverzüglich an die Delegierten versendet werden. Der DFB-Bundestag muss spätestens neun Wochen nach seiner Einberufung stattfinden.