Erzgebirge Aue: DFB-Sportgericht bestätigt Einzelrichter-Urteil

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat nach mündlicher Verhandlung den Einspruch des FC Erzgebirge Aue gegen die Wertung des Zweitbundesliga-Spiels beim SV Darmstadt 98 am vergangenen Sonntag verworfen. Damit wurde das Einzelrichter-Urteil bestätigt, in dem der Einspruch des FC Erzgebirge Aue gegen die Spielwertung der 0:1-Niederlage als unbegründet zurückgewiesen worden war. Aue bleibt damit mit 40 Punkten Sechzehnter der Abschlusstabelle der 2. Bundesliga.

Der Verein hatte seinen Einspruch damit begründet, dass das Nicht-Anerkennen eines eigentlich regulären Tores der Gäste in der vierten Minute einen Regelverstoß des Schiedsrichters darstelle und dass dieser zu unerträglichen Konsequenzen für den Verein führen würde. Vom Vorwurf des Verdachts einer Spielmanipulation durch die Schiedsrichter nahm Erzgebirge Aue während der mündlichen Verhandlung Abstand.

Das Sportgericht sah keine Anhaltspunkte für einen Regelverstoß des Schiedsrichters. Insbesondere auch keine Verpflichtung des Schiedsrichters, nach Befragung des Assistenten noch andere Beteiligte bezüglich ihrer Wahrnehmung zu kontaktieren. Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagte in der Urteilsbegründung: "Tatsachenentscheidungen des Schiedsrichters im Zusammenhang mit dem Spiel sind endgültig; auch wenn sie falsch sind. Dies ist zwingend zu beachtendes FIFA-Recht."

Gegen das Urteil des Sportgerichts ist binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht möglich.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat nach mündlicher Verhandlung den Einspruch des FC Erzgebirge Aue gegen die Wertung des Zweitbundesliga-Spiels beim SV Darmstadt 98 am vergangenen Sonntag verworfen. Damit wurde das Einzelrichter-Urteil bestätigt, in dem der Einspruch des FC Erzgebirge Aue gegen die Spielwertung der 0:1-Niederlage als unbegründet zurückgewiesen worden war. Aue bleibt damit mit 40 Punkten Sechzehnter der Abschlusstabelle der 2. Bundesliga.

Der Verein hatte seinen Einspruch damit begründet, dass das Nicht-Anerkennen eines eigentlich regulären Tores der Gäste in der vierten Minute einen Regelverstoß des Schiedsrichters darstelle und dass dieser zu unerträglichen Konsequenzen für den Verein führen würde. Vom Vorwurf des Verdachts einer Spielmanipulation durch die Schiedsrichter nahm Erzgebirge Aue während der mündlichen Verhandlung Abstand.

Das Sportgericht sah keine Anhaltspunkte für einen Regelverstoß des Schiedsrichters. Insbesondere auch keine Verpflichtung des Schiedsrichters, nach Befragung des Assistenten noch andere Beteiligte bezüglich ihrer Wahrnehmung zu kontaktieren. Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagte in der Urteilsbegründung: "Tatsachenentscheidungen des Schiedsrichters im Zusammenhang mit dem Spiel sind endgültig; auch wenn sie falsch sind. Dies ist zwingend zu beachtendes FIFA-Recht."

Gegen das Urteil des Sportgerichts ist binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht möglich.