Antrag des KFC Uerdingen auf Zulassung zur 3. Liga wird überprüft

Der Zulassungsbeschwerdeausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wird am kommenden Montag, den 4. Juni 2018, in Frankfurt am Main zusammenkommen, um sich mit dem Antrag des KFC Uerdingen auf Zulassung zur 3. Liga zu befassen.

Der Meister der Regionalliga West hatte sich in den Aufstiegsspielen gegen den SV Waldhof Mannheim durchgesetzt und damit sportlich für die 3. Liga qualifiziert. Der Verein musste zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Zulassungsverfahrens zur 3. Liga bis spätestens 29. Mai, 15.30 Uhr (Ausschlussfrist), unter anderem eine Liquiditätsreserve als Guthaben beim DFB erbringen. Die Ausschlussfrist galt gleichermaßen für alle Klubs, die nach Einreichung der Zulassungsunterlagen zum 15. März und deren Prüfung durch den DFB Bedingungen gestellt bekommen hatten.

Die mit der Bedingung geforderte Liquiditätsreserve des KFC Uerdingen ging nach derzeitigem Stand am Dienstag möglicherweise erst nach Ablauf der Ausschlussfrist ein. Die Nichteinhaltung der Frist hätte nach den Statuten zur Folge, dass die Bedingung nicht erfüllt ist und daher keine Zulassung erteilt werden könnte. Ein Ermessensspielraum würde für den Zulassungsbeschwerdeausschuss in diesem Fall aufgrund der gegebenen Drittbetroffenheit der anderen Bewerber, für die dieselben Fristen und Regeln galten, nicht bestehen.

Unterlagen werden überprüft

Am Montag wird der Zulassungsbeschwerdeausschuss anhand der vorliegenden Unterlagen überprüfen, ob die Liquiditätsreserve fristgerecht gestellt und die Bedingung somit erfüllt worden ist.

Im Fall der Nichterteilung einer Zulassung für einen Gewinner der Aufstiegsspiele zur 3. Liga würde laut DFB-Spielordnung (Paragraf 55b Punkt 4) der in den Aufstiegsspielen unterlegene Verein als Sieger gelten und den Platz in der 3. Liga einnehmen, sofern er die wirtschaftlichen und technisch-organisatorischen Anforderungen erfüllt.

[dfb]

Der Zulassungsbeschwerdeausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wird am kommenden Montag, den 4. Juni 2018, in Frankfurt am Main zusammenkommen, um sich mit dem Antrag des KFC Uerdingen auf Zulassung zur 3. Liga zu befassen.

Der Meister der Regionalliga West hatte sich in den Aufstiegsspielen gegen den SV Waldhof Mannheim durchgesetzt und damit sportlich für die 3. Liga qualifiziert. Der Verein musste zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Zulassungsverfahrens zur 3. Liga bis spätestens 29. Mai, 15.30 Uhr (Ausschlussfrist), unter anderem eine Liquiditätsreserve als Guthaben beim DFB erbringen. Die Ausschlussfrist galt gleichermaßen für alle Klubs, die nach Einreichung der Zulassungsunterlagen zum 15. März und deren Prüfung durch den DFB Bedingungen gestellt bekommen hatten.

Die mit der Bedingung geforderte Liquiditätsreserve des KFC Uerdingen ging nach derzeitigem Stand am Dienstag möglicherweise erst nach Ablauf der Ausschlussfrist ein. Die Nichteinhaltung der Frist hätte nach den Statuten zur Folge, dass die Bedingung nicht erfüllt ist und daher keine Zulassung erteilt werden könnte. Ein Ermessensspielraum würde für den Zulassungsbeschwerdeausschuss in diesem Fall aufgrund der gegebenen Drittbetroffenheit der anderen Bewerber, für die dieselben Fristen und Regeln galten, nicht bestehen.

Unterlagen werden überprüft

Am Montag wird der Zulassungsbeschwerdeausschuss anhand der vorliegenden Unterlagen überprüfen, ob die Liquiditätsreserve fristgerecht gestellt und die Bedingung somit erfüllt worden ist.

Im Fall der Nichterteilung einer Zulassung für einen Gewinner der Aufstiegsspiele zur 3. Liga würde laut DFB-Spielordnung (Paragraf 55b Punkt 4) der in den Aufstiegsspielen unterlegene Verein als Sieger gelten und den Platz in der 3. Liga einnehmen, sofern er die wirtschaftlichen und technisch-organisatorischen Anforderungen erfüllt.