99.750 Euro Geldstrafe für den FC Augsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 99.750 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 33.250 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

In der 49. Minute des Bundesligaspiels beim SC Freiburg am 1. Oktober 2023 zündeten Augsburger Zuschauer mindestens sechs Raketen und zehn Bengalische Feuer. Insgesamt 62 Bengalische Fackeln brannten Augsburger Anhänger im Rahmen des Bundesligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 22. Oktober 2023 ab.

Zudem entfachten Augsburger Zuschauer anlässlich des Bundesligaspiels gegen Eintracht Frankfurt am 3. Dezember 2023 zwölf Bengalische Feuer und ein Stroboskop. Da der Verein anschließend einen Täter ermittelt hat, wurde die Strafe hierfür um 25 Prozent reduziert.

Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 99.750 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 33.250 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

In der 49. Minute des Bundesligaspiels beim SC Freiburg am 1. Oktober 2023 zündeten Augsburger Zuschauer mindestens sechs Raketen und zehn Bengalische Feuer. Insgesamt 62 Bengalische Fackeln brannten Augsburger Anhänger im Rahmen des Bundesligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 22. Oktober 2023 ab.

Zudem entfachten Augsburger Zuschauer anlässlich des Bundesligaspiels gegen Eintracht Frankfurt am 3. Dezember 2023 zwölf Bengalische Feuer und ein Stroboskop. Da der Verein anschließend einen Täter ermittelt hat, wurde die Strafe hierfür um 25 Prozent reduziert.

Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.