98.000 Euro Geldstrafe für VfB Stuttgart

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesliga-Absteiger VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 98.000 Euro belegt. Bis zu 32.500 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2019 nachzuweisen wäre.

Vor dem Anpfiff des Bundesliga-Relegationsspiels beim 1. FC Union Berlin am 27. Mai 2019 brannten Stuttgarter Zuschauer mindestens 25 Bengalische Feuer ab. In der zehnten Minute wurden im Stuttgarter Block zehn Bengalische Feuer und vor Beginn der zweiten Halbzeit nochmals mindestens 30 Bengalische Feuer gezündet. Dadurch verzögerte sich der Spielberginn um etwa vier Minuten. Zudem wurden in der 50. Minute ein Bengalisches Feuer, in der 53. Minute ein Blinker, in der 72. Minute zehn Bengalische Feuer sowie in der 88. und 89. Minute jeweils zwei Bengalische Feuer und ein Blinker im Bereich der Gästezuschauer abgebrannt. Darüber hinaus wurde nach Spielende mindestens eine Rakete aus dem Stuttgarter Zuschauerblock in Richtung der Berliner Anhänger geschossen, die sich zahlreich auf dem Spielfeld befanden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesliga-Absteiger VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 98.000 Euro belegt. Bis zu 32.500 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2019 nachzuweisen wäre.

Vor dem Anpfiff des Bundesliga-Relegationsspiels beim 1. FC Union Berlin am 27. Mai 2019 brannten Stuttgarter Zuschauer mindestens 25 Bengalische Feuer ab. In der zehnten Minute wurden im Stuttgarter Block zehn Bengalische Feuer und vor Beginn der zweiten Halbzeit nochmals mindestens 30 Bengalische Feuer gezündet. Dadurch verzögerte sich der Spielberginn um etwa vier Minuten. Zudem wurden in der 50. Minute ein Bengalisches Feuer, in der 53. Minute ein Blinker, in der 72. Minute zehn Bengalische Feuer sowie in der 88. und 89. Minute jeweils zwei Bengalische Feuer und ein Blinker im Bereich der Gästezuschauer abgebrannt. Darüber hinaus wurde nach Spielende mindestens eine Rakete aus dem Stuttgarter Zuschauerblock in Richtung der Berliner Anhänger geschossen, die sich zahlreich auf dem Spielfeld befanden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.