9800 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafe in Gesamthöhe von 9800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3250 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. April 2023 nachzuweisen wäre.

Während der Drittligapartie gegen Rot-Weiss Essen am 9. September 2022 zündeten Osnabrücker Zuschauer 15 pyrotechnische Gegenstände. Darüber hinaus wurden vor dem Drittligaspiel bei der SV Elversberg am 22. Oktober 2022 mindestens zehn Bengalische Fackeln und zwei Rauchtöpfe abgebrannt, in der 3. Spielminute zudem ein weiterer Rauchtopf.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafe in Gesamthöhe von 9800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3250 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. April 2023 nachzuweisen wäre.

Während der Drittligapartie gegen Rot-Weiss Essen am 9. September 2022 zündeten Osnabrücker Zuschauer 15 pyrotechnische Gegenstände. Darüber hinaus wurden vor dem Drittligaspiel bei der SV Elversberg am 22. Oktober 2022 mindestens zehn Bengalische Fackeln und zwei Rauchtöpfe abgebrannt, in der 3. Spielminute zudem ein weiterer Rauchtopf.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.