97.300 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sechs Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, zwei davon in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst, mit drei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 97.300 Euro belegt.

In der 68. Minute des Zweitligaspiels gegen den FC Schalke 04 am 25. September 2021 wurden im Rostocker Zuschauerblock drei Rauchtöpfe gezündet. Zudem verließ ab der 80. Minute eine Gruppe von etwa 150 Rostocker Anhängern die Südtribüne und suchte nach Polizeiangaben gezielt die Auseinandersetzung mit der Polizei, die sich hinter der Tribüne positioniert hatte. Hierbei wurden Einsatzkräfte im Bereich des Stadionvorplatzes massiv mit Steinen und Pyrotechnik beworfen, wobei ein Polizeibeamter verletzt wurde und ein Polizeifahrzeug ausbrannte. Darüber hinaus wurde in der 84. Spielminute ein Feuerzeug aus dem Heimbereich in Richtung Spielfeld geworfen. Die Strafe für diese Vergehen beträgt 42.300 Euro. Davon kann der Verein bis zu 14.000 Euro für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2022 nachzuweisen wäre.

In der 22. Minute des Zweitligaspiels bei Holstein Kiel am 2. Oktober 2021 versammelten sich etwa 30 Rostocker Anhänger hinter ihrem Block und stürmten anschließend in den benachbarten Sitzplatzblock. Dabei wurden drei Ordner verletzt und es kam zu Sachbeschädigungen. Zudem überstieg in der 90. Minute ein Rostocker Anhänger den Zaun zum Stadioninnenraum und öffnete das Innenraumtor. Dadurch gelangten etwa fünf bis acht Rostocker Anhänger in den Innenraum hinter die Banden. Durch Einschreiten des Ordnungsdienstes wurde verhindert, dass das Spielfeld betreten wurde. Die Strafe für diese Vergehen beläuft sich auf 40.000 Euro. Davon kann der Verein bis zu 13.000 Euro für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2022 nachzuweisen wäre.

Kontrollausschuss mahnt Intensivierung der Maßnahmen an

Darüber hinaus zeigten Rostocker Anhänger während des Zweitligaspiels gegen den SV Sandhausen am 17. Oktober 2021 ein grob beleidigendes, herabwürdigendes und menschenverachtendes Banner mit der Aufschrift "Einer weniger, ACAB!!!". Dieses stellte den Zusammenhang mit dem Tod eines kurze Zeit vorher in Mecklenburg-Vorpommern verstorbenen jungen Polizisten aus Hamburg her. Die Strafe hierfür beläuft sich auf 15.000 Euro, hätte aber mindestens 30.000 Euro betragen, wenn der Verein nicht mehrere tatverdächtige Personen ermittelt hätte, was zu einer Strafreduzierung führte. Von der verhängten Geldstrafe kann der Verein bis zu 5000 Euro für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2022 nachzuweisen wäre.

Der DFB-Kontrollausschuss hat Hansa Rostock in seinen Strafanträgen darauf hingewiesen, dass der Verein aufgrund der gehäuften Vorfälle in der Vergangenheit seine Maßnahmen intensivieren sollte, um die Sicherheit des Spielbetriebs zu gewährleisten. Ferner teilte das Gremium dem Klub mit, dass es im Wiederholungsfall weitere Maßnahmen in Erwägung ziehen werde.

Hansa Rostock hat gegen die drei Geldstrafen fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sechs Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, zwei davon in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst, mit drei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 97.300 Euro belegt.

In der 68. Minute des Zweitligaspiels gegen den FC Schalke 04 am 25. September 2021 wurden im Rostocker Zuschauerblock drei Rauchtöpfe gezündet. Zudem verließ ab der 80. Minute eine Gruppe von etwa 150 Rostocker Anhängern die Südtribüne und suchte nach Polizeiangaben gezielt die Auseinandersetzung mit der Polizei, die sich hinter der Tribüne positioniert hatte. Hierbei wurden Einsatzkräfte im Bereich des Stadionvorplatzes massiv mit Steinen und Pyrotechnik beworfen, wobei ein Polizeibeamter verletzt wurde und ein Polizeifahrzeug ausbrannte. Darüber hinaus wurde in der 84. Spielminute ein Feuerzeug aus dem Heimbereich in Richtung Spielfeld geworfen. Die Strafe für diese Vergehen beträgt 42.300 Euro. Davon kann der Verein bis zu 14.000 Euro für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2022 nachzuweisen wäre.

In der 22. Minute des Zweitligaspiels bei Holstein Kiel am 2. Oktober 2021 versammelten sich etwa 30 Rostocker Anhänger hinter ihrem Block und stürmten anschließend in den benachbarten Sitzplatzblock. Dabei wurden drei Ordner verletzt und es kam zu Sachbeschädigungen. Zudem überstieg in der 90. Minute ein Rostocker Anhänger den Zaun zum Stadioninnenraum und öffnete das Innenraumtor. Dadurch gelangten etwa fünf bis acht Rostocker Anhänger in den Innenraum hinter die Banden. Durch Einschreiten des Ordnungsdienstes wurde verhindert, dass das Spielfeld betreten wurde. Die Strafe für diese Vergehen beläuft sich auf 40.000 Euro. Davon kann der Verein bis zu 13.000 Euro für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2022 nachzuweisen wäre.

Kontrollausschuss mahnt Intensivierung der Maßnahmen an

Darüber hinaus zeigten Rostocker Anhänger während des Zweitligaspiels gegen den SV Sandhausen am 17. Oktober 2021 ein grob beleidigendes, herabwürdigendes und menschenverachtendes Banner mit der Aufschrift "Einer weniger, ACAB!!!". Dieses stellte den Zusammenhang mit dem Tod eines kurze Zeit vorher in Mecklenburg-Vorpommern verstorbenen jungen Polizisten aus Hamburg her. Die Strafe hierfür beläuft sich auf 15.000 Euro, hätte aber mindestens 30.000 Euro betragen, wenn der Verein nicht mehrere tatverdächtige Personen ermittelt hätte, was zu einer Strafreduzierung führte. Von der verhängten Geldstrafe kann der Verein bis zu 5000 Euro für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2022 nachzuweisen wäre.

Der DFB-Kontrollausschuss hat Hansa Rostock in seinen Strafanträgen darauf hingewiesen, dass der Verein aufgrund der gehäuften Vorfälle in der Vergangenheit seine Maßnahmen intensivieren sollte, um die Sicherheit des Spielbetriebs zu gewährleisten. Ferner teilte das Gremium dem Klub mit, dass es im Wiederholungsfall weitere Maßnahmen in Erwägung ziehen werde.

Hansa Rostock hat gegen die drei Geldstrafen fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

###more###