96.000 Euro Geldstrafe für 1. FC Magdeburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 96.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 32.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Während der zweiten Halbzeit und nach Abpfiff des DFB-Pokalspiels gegen Eintracht Frankfurt am 1. August 2022 zündeten Magdeburger Zuschauer insgesamt 160 pyrotechnische Gegenstände wie Bengalische Feuer, Rauchtöpfe und Blinker. Der Strafzumessungsleitfaden für die Arbeit des DFB-Kontrollausschusses sieht bei Vereinen der 2. Bundesliga pro abgebranntem pyrotechnischem Gegenstand grundsätzlich eine Geldstrafe in Höhe von je 600 Euro vor.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 96.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 32.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Während der zweiten Halbzeit und nach Abpfiff des DFB-Pokalspiels gegen Eintracht Frankfurt am 1. August 2022 zündeten Magdeburger Zuschauer insgesamt 160 pyrotechnische Gegenstände wie Bengalische Feuer, Rauchtöpfe und Blinker. Der Strafzumessungsleitfaden für die Arbeit des DFB-Kontrollausschusses sieht bei Vereinen der 2. Bundesliga pro abgebranntem pyrotechnischem Gegenstand grundsätzlich eine Geldstrafe in Höhe von je 600 Euro vor.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.