95.000 Euro Geldstrafe für Greuther Fürth

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 95.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 32.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

In der 48. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 15. September 2023 schossen Fürther Anhänger mindestens 50 pyrotechnische Gegenstände in Richtung Spielfeld und zündeten gleichzeitig zwei Bengalische Feuer und acht Blinker. Das Spiel musste daraufhin für zweieinhalb Minuten unterbrochen werden. Im weiteren Spielverlauf wurden mindestens fünf weitere Bengalische Feuer und zwei Blinker abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 95.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 32.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

In der 48. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 15. September 2023 schossen Fürther Anhänger mindestens 50 pyrotechnische Gegenstände in Richtung Spielfeld und zündeten gleichzeitig zwei Bengalische Feuer und acht Blinker. Das Spiel musste daraufhin für zweieinhalb Minuten unterbrochen werden. Im weiteren Spielverlauf wurden mindestens fünf weitere Bengalische Feuer und zwei Blinker abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.