DFB-Sportgericht
93.900 Euro Geldstrafe für Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 93.900 Euro belegt. 31.300 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Während der Zweitligapartie beim F.C. Hansa Rostock am 5. Februrar 2023 wurden im Fanblock des Hamburger SV mindestens 71 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Zudem beschossen die Hamburger Ultras in der Halbzeitpause den Rostocker Block sowie den Parkplatz hinter dem Block mit jeweils acht Leuchtraketen und zündeten fünf Böller. Während des Zweitligaspiels beim SV Darmstadt am 25. Februar 2023 wurden im Hamburger Fanblock vor und während der Partie mindestens 17 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Außerdem wurden in der 72. Spielminute eine Feuerwerksbatterie sowie zwei Bengalische Feuer abgebrannt, woraufhin die Partie für ca. 30 Sekunden unterbrochen werden musste.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht, Männer
Autor: dfb

280.000 Euro Geldstrafe für den SV Werder Bremen
Das Sportgericht des DFB hat den Bundesligisten Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 280.000 Euro belegt.

Bundesgericht verhandelt Dresden-Berufung am Dienstag
Das DFB-Bundesgericht verhandelt am kommenden Dienstag, 21. Juli 2026 (ab 12.30 Uhr), am DFB-Campus in Frankfurt am Main das Sportgerichtsverfahren SG Dynamo Dresden.

125.500 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld
Das DFB-Sportgericht hat den Zweitligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 125.500 Euro belegt.