93.300 Euro Geldstrafe für Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 93.300 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 31.100 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2023 nachzuweisen wäre.

Vor, während und nach dem Zweitligaspiel bei Eintracht Braunschweig am 17. Juli 2022 zündeten Hamburger Zuschauer mindestens 53 Rauchkörper und Bengalische Fackeln sowie zahlreiche Leuchtkugeln. Dadurch verzögerte sich der Anpfiff beider Halbzeiten aufgrund der starken Rauchentwicklung um jeweils rund zweieinhalb Minuten.

Darüber hinaus wurde während der Zweitligapartie gegen den FC Hansa Rostock am 24. Juli 2022 im Hamburger Zuschauerbereich ein diskriminierendes Banner gezeigt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 93.300 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 31.100 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2023 nachzuweisen wäre.

Vor, während und nach dem Zweitligaspiel bei Eintracht Braunschweig am 17. Juli 2022 zündeten Hamburger Zuschauer mindestens 53 Rauchkörper und Bengalische Fackeln sowie zahlreiche Leuchtkugeln. Dadurch verzögerte sich der Anpfiff beider Halbzeiten aufgrund der starken Rauchentwicklung um jeweils rund zweieinhalb Minuten.

Darüber hinaus wurde während der Zweitligapartie gegen den FC Hansa Rostock am 24. Juli 2022 im Hamburger Zuschauerbereich ein diskriminierendes Banner gezeigt.