93.160 Euro Geldstrafe für den FC Schalke 04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Bundesligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 93.160 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 31.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Vor der Zweitligapartie gegen den FC St. Pauli wurden im Fanblock der Gastgeber mindestens 40 Bengalische Feuer und 8 blaue, weiße und schwarze Rauchtöpfe gezündet, der Anstoß verzögerte sich dadurch um eine Minute. Weiterhin wurden während des Spiels insgesamt 31 rote und weiße Bengalische Feuer gezündet.

Außerdem stürmten ca. 1.500 - 2.000 Schalker Anhänger nach dem Spiel unkontrolliert das Spielfeld. Auch hier wurden mehrere Leuchtfackeln und Rauchtöpfe gezündet und durch den Platzsturm kam es zu mehreren verletzen Personen, darunter mindestens vier Schwerverletzte. Ein Polizeibeamter wurde zusätzlich auf dem Arena-Ring im Rahmen einer Auseinandersetzung mit einem Schalker Anhänger verletzt.

Der Kontrollausschuss orientiert sich am Strafzumessungsleitfaden des DFB, demnach ergibt sich für den ersten Fall eine Gesamtsumme von 53.160 Euro. Hinzu kommt eine Strafe von 40.000 Euro für den Platzsturm. Zugunsten des FC Schalke 04 wird ausgelegt, dass der Verein die Vorfälle bedauert und im Vorfeld sowie während des Spiels mehrere Maßnahmen unternommen hat, um den Platzsturm möglichst zu verhindern.

Gegen diese Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Bundesligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 93.160 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 31.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Vor der Zweitligapartie gegen den FC St. Pauli wurden im Fanblock der Gastgeber mindestens 40 Bengalische Feuer und 8 blaue, weiße und schwarze Rauchtöpfe gezündet, der Anstoß verzögerte sich dadurch um eine Minute. Weiterhin wurden während des Spiels insgesamt 31 rote und weiße Bengalische Feuer gezündet.

Außerdem stürmten ca. 1.500 - 2.000 Schalker Anhänger nach dem Spiel unkontrolliert das Spielfeld. Auch hier wurden mehrere Leuchtfackeln und Rauchtöpfe gezündet und durch den Platzsturm kam es zu mehreren verletzen Personen, darunter mindestens vier Schwerverletzte. Ein Polizeibeamter wurde zusätzlich auf dem Arena-Ring im Rahmen einer Auseinandersetzung mit einem Schalker Anhänger verletzt.

Der Kontrollausschuss orientiert sich am Strafzumessungsleitfaden des DFB, demnach ergibt sich für den ersten Fall eine Gesamtsumme von 53.160 Euro. Hinzu kommt eine Strafe von 40.000 Euro für den Platzsturm. Zugunsten des FC Schalke 04 wird ausgelegt, dass der Verein die Vorfälle bedauert und im Vorfeld sowie während des Spiels mehrere Maßnahmen unternommen hat, um den Platzsturm möglichst zu verhindern.

Gegen diese Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt.

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