92.850 Euro Geldstrafe für Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 92.850 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 30.950 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 3. Dezember 2023 brannten HSV-Anhänger mindestens 146 pyrotechnische Gegenstände ab. Das führte in der 46. Minute aufgrund der starken Rauchentwicklung zu einer etwa zweiminütigen Spielunterrbechung.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 92.850 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 30.950 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 3. Dezember 2023 brannten HSV-Anhänger mindestens 146 pyrotechnische Gegenstände ab. Das führte in der 46. Minute aufgrund der starken Rauchentwicklung zu einer etwa zweiminütigen Spielunterrbechung.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.