9200 Euro Strafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3050 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Oktober 2023 nachzuweisen wäre.

Vor dem Drittligaspiel gegen den MSV Duisburg am 24. März 2023 zündeten Hallenser Zuschauer mindestens 15 pyrotechnische Gegenstände. Nach der Halbzeitpause wurde im Heimblock darüber hinaus eine Bengalische Fackel abgebrannt.

Zudem warfen Hallenser Zuschauer in der 88. Minute mindestens zehn Bierbecher und zwei Feuerzeuge auf das Spielfeld in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten sowie des einen Eckball ausführenden Spielers.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3050 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Oktober 2023 nachzuweisen wäre.

Vor dem Drittligaspiel gegen den MSV Duisburg am 24. März 2023 zündeten Hallenser Zuschauer mindestens 15 pyrotechnische Gegenstände. Nach der Halbzeitpause wurde im Heimblock darüber hinaus eine Bengalische Fackel abgebrannt.

Zudem warfen Hallenser Zuschauer in der 88. Minute mindestens zehn Bierbecher und zwei Feuerzeuge auf das Spielfeld in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten sowie des einen Eckball ausführenden Spielers.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.