91.000 Euro Geldstrafe für Werder Bremen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 91.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 30.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.

Vor und während des DFB-Pokalspiels beim FC Viktoria Köln am 12. August 2023 zündeten Bremer Zuschauer vier Feuerwerksbatterien, 16 Bengalische Feuer, sechs Rauchtöpfe und sechs Blinker. Zudem warfen Gästeanhänger in der Nachspielzeit drei Fahnenstangen in den Innenraum.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 91.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 30.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.

Vor und während des DFB-Pokalspiels beim FC Viktoria Köln am 12. August 2023 zündeten Bremer Zuschauer vier Feuerwerksbatterien, 16 Bengalische Feuer, sechs Rauchtöpfe und sechs Blinker. Zudem warfen Gästeanhänger in der Nachspielzeit drei Fahnenstangen in den Innenraum.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.