9100 Euro Geldstrafe für den SV Meppen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 9100 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3030 Euro für sicherheitstechnische und/oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. August 2023 nachzuweisen wäre.

Vor dem Drittligaspiel gegen den VfL Osnabrück am 12. November 2022 zündeten Meppener Zuschauer mindestens 20 Bengalische Fackeln. Später warfen sie nach zwei Osnabrücker Toren mindestens zwölf Gegenstände wie Bierbecher, Feuerzeuge und Plastikstangen in den Innenraum und auf das Spielfeld. Nach Spielende kletterten zudem einige Meppener Zuschauer über den Zaun in den Innenraum und wurden daraufhin vom Ordnungsdienst zurückgedrängt.

Der DFB-Kontrollausschuss hatte beim DFB-Sportgericht für die Vorkommnisse ursprünglich eine Geldstrafe in Höhe von 13.600 Euro beantragt. Da der Verein mittlerweile aber mehrere Täter ermittelt und nach eigenen Angaben auch mit Stadionverboten belegt hat, sprach das Sportgericht in Würdigung dieser Bemühungen eine geringere Sanktion aus.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 9100 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3030 Euro für sicherheitstechnische und/oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. August 2023 nachzuweisen wäre.

Vor dem Drittligaspiel gegen den VfL Osnabrück am 12. November 2022 zündeten Meppener Zuschauer mindestens 20 Bengalische Fackeln. Später warfen sie nach zwei Osnabrücker Toren mindestens zwölf Gegenstände wie Bierbecher, Feuerzeuge und Plastikstangen in den Innenraum und auf das Spielfeld. Nach Spielende kletterten zudem einige Meppener Zuschauer über den Zaun in den Innenraum und wurden daraufhin vom Ordnungsdienst zurückgedrängt.

Der DFB-Kontrollausschuss hatte beim DFB-Sportgericht für die Vorkommnisse ursprünglich eine Geldstrafe in Höhe von 13.600 Euro beantragt. Da der Verein mittlerweile aber mehrere Täter ermittelt und nach eigenen Angaben auch mit Stadionverboten belegt hat, sprach das Sportgericht in Würdigung dieser Bemühungen eine geringere Sanktion aus.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.