9000 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro belegt.

Vor und während des DFB-Pokalspiels beim TuS Erndtebrück am 12. August 2017 wurden im Frankfurter Zuschauerblock mehrmals Leuchtkörper mit Rauchentwicklung gezündet. Darüber hinaus wurde in der 76. Minute des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg am 26. August 2017 im Frankfurter Zuschauerbereich eine Rauchbombe abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro belegt.

Vor und während des DFB-Pokalspiels beim TuS Erndtebrück am 12. August 2017 wurden im Frankfurter Zuschauerblock mehrmals Leuchtkörper mit Rauchentwicklung gezündet. Darüber hinaus wurde in der 76. Minute des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg am 26. August 2017 im Frankfurter Zuschauerbereich eine Rauchbombe abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.