9000 Euro Geldstrafe für Werder Bremen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro belegt.

Mit Beginn des DFB-Pokalspiels beim FC Schalke 04 am 3. April 2019 brannten Bremer Zuschauer neun pyrotechnische Gegenstände ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro belegt.

Mit Beginn des DFB-Pokalspiels beim FC Schalke 04 am 3. April 2019 brannten Bremer Zuschauer neun pyrotechnische Gegenstände ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.