900 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro belegt.

Während des Zweitligaspiels gegen Holstein Kiel am 30. Oktober 2021 zündeten Hamburger Zuschauer drei pyrotechnische Gegenstände. Die am gültigen Strafenkatalog orientierte Geldstrafe hätte im Normalfall bei 1800 Euro gelegen. Da der Verein aber einen Täter erfolgreich ermittelt hat, führt dies gemäß Strafzumessungsleitfaden zu einer Reduzierung der Geldstrafe um 25 Prozent. Zudem gewährt das DFB-Sportgericht momentan einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen. Daher wurde die Strafhöhe um insgesamt 50 Prozent reduziert.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro belegt.

Während des Zweitligaspiels gegen Holstein Kiel am 30. Oktober 2021 zündeten Hamburger Zuschauer drei pyrotechnische Gegenstände. Die am gültigen Strafenkatalog orientierte Geldstrafe hätte im Normalfall bei 1800 Euro gelegen. Da der Verein aber einen Täter erfolgreich ermittelt hat, führt dies gemäß Strafzumessungsleitfaden zu einer Reduzierung der Geldstrafe um 25 Prozent. Zudem gewährt das DFB-Sportgericht momentan einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen. Daher wurde die Strafhöhe um insgesamt 50 Prozent reduziert.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.