900 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2023 nachzuweisen wäre.

In der 26. Minute des Drittligaspiels gegen den FSV Zwickau am 28. Januar 2023 warfen Hallenser Zuschauer drei Becher in Richtung des Spielfeldes.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2023 nachzuweisen wäre.

In der 26. Minute des Drittligaspiels gegen den FSV Zwickau am 28. Januar 2023 warfen Hallenser Zuschauer drei Becher in Richtung des Spielfeldes.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.