900 Euro Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro belegt.

In der 76. Minute des Drittligaspiels bei der SpVgg Unterhaching am 30. November 2018 wurden aus dem Kaiserslauterer Zuschauerbereich mindestens drei Becher und Papierbälle in Richtung Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro belegt.

In der 76. Minute des Drittligaspiels bei der SpVgg Unterhaching am 30. November 2018 wurden aus dem Kaiserslauterer Zuschauerbereich mindestens drei Becher und Papierbälle in Richtung Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.