8900 Euro Geldstrafe für Rot-Weiss Essen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2950 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Drittligaspiels beim TSV 1860 München am 14. November 2022 brannten Essener Zuschauer 22 pyrotechnische Gegenstände ab. Zudem warfen sie in der zweiten Halbzeit mindestens vier Getränkebecher auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2950 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Drittligaspiels beim TSV 1860 München am 14. November 2022 brannten Essener Zuschauer 22 pyrotechnische Gegenstände ab. Zudem warfen sie in der zweiten Halbzeit mindestens vier Getränkebecher auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.