8900 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor dem Zweitligaspiel gegen Hannover 96 am 24. Februar 2024 zündeten Osnabrücker Anhänger 14 Bengalische Feuer. Zudem warf ein Heimzuschauer in der 46. Minute einen Tennisball auf den Rasen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor dem Zweitligaspiel gegen Hannover 96 am 24. Februar 2024 zündeten Osnabrücker Anhänger 14 Bengalische Feuer. Zudem warf ein Heimzuschauer in der 46. Minute einen Tennisball auf den Rasen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.