850 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 850 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel gegen den FC Carl Zeiss Jena am 14. September 2019 zündete ein Münchner Zuschauer ein Bengalisches Feuer. Während des Spiels zeigten Münchner Zuschauer zudem ein Banner mit beleidigendem Inhalt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 850 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel gegen den FC Carl Zeiss Jena am 14. September 2019 zündete ein Münchner Zuschauer ein Bengalisches Feuer. Während des Spiels zeigten Münchner Zuschauer zudem ein Banner mit beleidigendem Inhalt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.