85 Euro Geldstrafe für den SC Verl

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Verl im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 85 Euro belegt.

In der 56. Minute des Drittligaspiels bei Borussia Dortmund II am 6. Mai 2022 wurde im Verler Zuschauerblock ein Knallkörper gezündet. Laut Strafzumessungsleitfaden hätte der DFB-Kontrollausschuss dafür im Normalfall eine Geldstrafe in Höhe von 350 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt. Da der Verein den Täter allerdings ermitteln konnte, führt dies nach dem Strafzumessungsleitfaden zu einer Reduzierung der Strafe um 75 Prozent.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Verl im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 85 Euro belegt.

In der 56. Minute des Drittligaspiels bei Borussia Dortmund II am 6. Mai 2022 wurde im Verler Zuschauerblock ein Knallkörper gezündet. Laut Strafzumessungsleitfaden hätte der DFB-Kontrollausschuss dafür im Normalfall eine Geldstrafe in Höhe von 350 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt. Da der Verein den Täter allerdings ermitteln konnte, führt dies nach dem Strafzumessungsleitfaden zu einer Reduzierung der Strafe um 75 Prozent.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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