8400 Euro Geldstrafe für Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 8400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Während der Zweitligapartie bei Holstein Kiel am 24. September 2023 zündeten Hertha-Anhänger fünf pyrotechnische Gegenstände. Darüber hinaus brannten Berliner Zuschauer in der 21. Minute des Zweitligaspiels beim FC Schalke 04 am 8. Oktober 2023 mindestens neun Bengalische Feuer ab.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 8400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Während der Zweitligapartie bei Holstein Kiel am 24. September 2023 zündeten Hertha-Anhänger fünf pyrotechnische Gegenstände. Darüber hinaus brannten Berliner Zuschauer in der 21. Minute des Zweitligaspiels beim FC Schalke 04 am 8. Oktober 2023 mindestens neun Bengalische Feuer ab.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.