8400 Euro Geldstrafe für Eintracht Braunschweig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 8400 Euro belegt.

Unmittelbar nach Beginn des Zweitligaspiels bei Holstein Kiel am 13. August 2022 brannten Braunschweiger Zuschauer mindestens zehn Bengalische Feuer ab. Darüber hinaus zündeten Braunschweiger Anhänger in der 79. Minute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 2. September 2022 Nebeltöpfe und Blinker, vier Stück an der Zahl.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 8400 Euro belegt.

Unmittelbar nach Beginn des Zweitligaspiels bei Holstein Kiel am 13. August 2022 brannten Braunschweiger Zuschauer mindestens zehn Bengalische Feuer ab. Darüber hinaus zündeten Braunschweiger Anhänger in der 79. Minute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 2. September 2022 Nebeltöpfe und Blinker, vier Stück an der Zahl.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.