8400 Euro Geldstrafe für den SC Freiburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. April 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Drittligaspiels der zweiten Freiburger Mannschaft gegen den TSV 1860 München am 9. November 2022 brannten Freiburger Zuschauer 20 Bengalische Fackeln ab. Der Anpfiff der Partie verzögerte sich dadurch um eine Minute.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. April 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Drittligaspiels der zweiten Freiburger Mannschaft gegen den TSV 1860 München am 9. November 2022 brannten Freiburger Zuschauer 20 Bengalische Fackeln ab. Der Anpfiff der Partie verzögerte sich dadurch um eine Minute.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.